Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 111

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kommt. Aber ein viel größeres Problem ist: Es schadet in erster Linie natürlich den Patientinnen und Patienten. Das ist wohl ein sehr großes Problem. Das Wohl beider Gruppen muss uns allen einfach am Herzen liegen. So wird sich der zuständige Aus­schuss sicher sachlich dieser Angelegenheit annehmen.

Zum Antrag des Teams Stronach betreffend Zusammenlegung der Sozialversiche­rungsträger möchte ich nur kurz anmerken, dass das Einsparungspotenzial der Zusammenlegung im Verwaltungsbereich nicht sehr hoch ist. Ich war selber sehr überrascht davon, dass es insgesamt nur 2 bis 3 Prozent des Gesamtbudgets sind. Es wäre natürlich auch eine Möglichkeit, dass man mit äußerster Härte sagt: 100 Leute entlassen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Kann es sein, dass Sie sich gar nicht auskennen?) Aber selbst das würde kein einziges finanzielles Problem lösen.

Wichtig ist, so wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, wichtige Verein­fachun­gen im Bereich der Melde-, Versicherungs- und Beitragsvorschriften – dort ist sicherlich eine Menge zu tun – für die Versicherten umzusetzen. Denn: Vieles ist sicher kompli­ziert und für die einzelnen Versicherten kaum zu durchschauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49

13.49.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch der Berichterstatterin für ein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend EU-Patientenmobilitätsgesetz, in 77 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstim­men lassen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 15 bezieht.

Es ist darüber namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­neten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten/der Abgeordneten sowie die Bezeich­nung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen stimmen wollen, „Ja“-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel


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