Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 134

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werden wir auch die internationale Strafgerichtsbarkeit weiterentwickeln müssen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Sche­rak. – Bitte.

 


16.38.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Grundsätzlich, denke ich, ist dem, was Kollege Steinhauser gesagt hat, je­denfalls zuzustimmen. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir den Internationalen Strafgerichtshof als Ganzes stärken, und gerade das, was wir jetzt machen, eben den Tatbestand Verbrechen der Aggression zu beschließen, ist ein ganz wichtiger Meilen­stein.

Weil Kollege Karlsböck vorhin gesagt hat, er hätte sich hier im Haus eine längere Dis­kussion gewünscht: Diese Diskussion gibt es schon seit Ewigkeiten. Das Verbrechen der Aggression stand von Anfang an im Römischen Statut drinnen, aber es war nicht ausformuliert, und das ist die große Problematik. Das heißt, wir hatten von vier Tatbe­ständen einen, der nicht anwendbar war, nämlich genau jener, der im Endeffekt am einfachsten zur Anwendung kommen kann.

Das größte Problem – das haben wir jetzt auch schon gehört – ist nämlich die Beweis­mittelkette, die bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsver­brechen viel schwieriger nachzuvollziehen ist als beim Verbrechen der Aggression. Da geht es eben genau darum, dass Staatsoberhäupter Befehle geben, um anderen Län­dern gegenüber Angriffshandlungen vorzunehmen, so wie der Tatbestand es besagt. Daher ist es explizit wichtig, dass wir das nach so langer Zeit, in der dieser Tatbestand quasi nicht anwendbar war, weil er nicht geklärt war, beschließen, und ich bin sehr froh, dass auf der Kampala-Konferenz ein sinnvoller Kompromiss gefunden wurde und das Ganze jetzt glücklicherweise hier auch zur Debatte steht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)

16.39

16.40.01

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression, in 28 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Au­ßenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Ar­tikels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in 27 der Beilagen gemäß Ar­tikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

 


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