Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 133

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ist durchaus einer Kampagne näherzutreten und zu überlegen, inwieweit man sich da vielleicht auch aus Österreich engagieren will, nämlich wenn es darum geht, auch Eco­cide, also Ökozid, Verbrechen gegen die Umwelt strafbar zu machen und das quasi als fünftes Verbrechen im Statut des ICC zu definieren. Ich glaube, dass es sich durchaus lohnt, auch darüber nachzudenken. Es gibt da einige sehr erfolgversprechende Ansät­ze und Überlegungen, und vielleicht können wir da als österreichisches Parlament, im Rahmen der österreichischen Außenpolitik in diese Diskussion einsteigen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser gelangt als nächster Redner zu Wort. – Bitte.

 


16.35.21

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes betrifft, kann ich mich meiner Vorrednerin von der SPÖ und meinem Vorredner von der ÖVP anschließen, da ist alles gesagt. Ich möchte das aber zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass beim Internationalen Strafgerichtshof schon noch eine teilweise unbefriedigende Situation bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern herrscht. Der Internationale Strafgerichtshof ist tatsächlich nur so mächtig, wie jenes Land zugesteht, dem ein Betroffener, der ver­folgt werden soll, angehört.

Der Internationale Strafgerichtshof hat keine eigenen Ermittler. Das heißt, wenn ein Land die Kooperation verweigert, ist es ihm nicht möglich, beispielsweise Befehlsketten nach­zuvollziehen, Einvernahmen vorzunehmen, zu schauen, auf welcher Ebene Befehle gegeben wurden und Strafbarkeit greift. Die gesamte Beweiserhebung und Beweisfüh­rung liegt in der Regel bei jenen Ländern, denen die Betroffenen angehören, und diese Länder müssten kooperieren.

Übersetzt heißt das: In der Regel ist der Internationale Strafgerichtshof dann erfolg­reich, wenn es zu einem Regimewechsel kommt, denn aufgrund des Regimewechsels gibt es dann ein Interesse der neuen Regierung – im besten Fall einer demokratischen Regierung –, zu kooperieren. Solange aber ein Regime fest im Sattel sitzt, hat der In­ternationale Strafgerichtshof nur sehr geringe Chancen, Ermittlungen erfolgreich zu Ende zu führen, zumal Zeugen behindert werden, zumal verhindert wird, dass Zeugen vor Ort erscheinen und aussagen.

Das größte Problem ist, dass diese Personen mitunter geschützt werden, und das ist der zweite Punkt: Der Internationale Strafgerichtshof kann nur dann ein Verfahren füh­ren, wenn der betroffene Beschuldigte physisch anwesend ist. Das ist auch immer wie­der nicht der Fall, weil der Betroffene entweder noch von seinem Herkunftsland ge­deckt wird oder in einem sicheren Fluchtland – und das muss ja dann nur eines sein – versteckt wird oder sich dort ganz offiziell aufhält und dieses Fluchtland die betroffene Person deckt.

Daher glaube ich, Herr Außenminister, dass wir unabhängig von diesen richtigen Stär­kungen des Internationalen Strafgerichtshofes, die wir heute vornehmen, insgesamt noch einmal über eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes nachdenken müssen. Es darf keine sicheren Zufluchtsorte für internationale Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverbrecher geben, und es darf nicht sein, dass der Internationale Strafgerichtshof in seinen Ermittlungsmöglichkeiten auf Gedeih und Verderb der Ko­operation der Mitgliedstaaten ausgeliefert ist.

Ich weiß, dass die Antworten schwierig sind, das ist mir klar. Wenn wir aber interna­tionale Verbrechen erfolgreich verfolgen wollen – und das wollen wir hoffentlich –, dann


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