Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 132

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Zweiten Weltkrieg – hat es einen solch ähnlichen Tatbestand gegeben. Wir führen jetzt den Tatbestand der Aggression neben drei bereits bestehenden Tatbeständen, näm­lich dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen, ein, und ich denke, es ist wirklich ein Meilenstein, dass das jetzt eingeführt werden soll.

Selbstverständlich war es schwierig, den Begriff „Aggression“ zu definieren, das waren mühsame Verhandlungen. Natürlich hätte man den Begriff auf der einen oder anderen Seite vielleicht noch genauer definieren können, aber wir sind froh, dass wir diesen Be­griff haben, dass dieser Begriff jetzt ein Tatbestand, ein Delikt ist.

Es wird aber auch eine Gesetzeslücke geschlossen, wie mein Vorredner schon betont hat. Es geht darum, dass vor allem der Einsatz heimtückischer Waffen – wie Giftgas, wie Dum-Dum-Geschosse, die ja brutale, verheerende Verletzungen verursachen kön­nen – nicht nur wie bisher bei internationalen Konflikten, sondern auch bei nationalen Konflikten für strafbar erklärt werden kann.

Aus unserer Sicht sind beide Änderungen wirklich zu bejahen, denn wenn es darum geht, im Ringen um mehr Gerechtigkeit schwerste Verbrechen zu ahnden, muss das die gesamte internationale Gemeinschaft berühren. Wir werden beide Punkte unter­stützen und bejahen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


16.32.16

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sogenannten Kampala-Amendments zu den Römischen Statu­ten, die den ICC regeln, schließen in der Tat eine wichtige Lücke. Sobald 30 Staaten ratifiziert haben, dass das Verbrechen der Aggression ein Verbrechen ist, das unter dem Dach des ICC zu ahnden ist, wird der ICC, der Internationale Strafgerichtshof, auf vier sehr stabilen Beinen stehen, eben der Aggression zusätzlich zum Völkermord, zu Kriegsverbrechen und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das heißt, dass in Zu­kunft zum Beispiel auch Anführer und Anführerinnen – derer gibt es aber eher weni­ger – von Angriffshandlungen, die eindeutig gegen die UN-Charta wirken, vor den ICC gestellt werden können und ihre Verbrechen entsprechend geahndet werden können. Ich halte das für sehr wichtig und für einen sehr großen Fortschritt.

Das zweite Zusatzprotokoll, auch eines der Kampala-Amendments, schließt eine ganz wichtige Lücke im Kriegsvölkerrecht. Bislang ist es so, dass zwar der Einsatz von Gift und auch biologischen Waffen laut den Genfer Protokollen von 1925, wenn mich nicht alles täuscht, verboten war und dass die Haager Landkriegskonvention bereits 1899 verboten hat, Waffen einzusetzen, die überproportional hohen Schaden an Menschen, schlimme Verwundungen an Menschen verursachen. Entsprechend der Zeit – 1899 und 1925 – haben sich all diese Konventionen aber nur auf internationale bewaffnete Konflikte erstreckt.

Heutzutage sind leider die Mehrheit der Konflikte – „leider“ ist keine Wertung; interna­tionale Konflikte sind nicht besser als nationale – nationale Konflikte, also Bürgerkrie­ge, und es ist gut, dass sich diese beiden Verbote, nämlich des Verwendens von Gift und des Verwendens von Dum-Dum-Geschossen und anderen sehr verletzenden Waf­fen, künftig auch auf interne Konflikte ausweiten lassen. Ich halte das für wichtig. Das ist ein wichtiger Lückenschluss im humanitären Völkerrecht.

Ich denke, wenn man darüber nachdenkt, wohin der ICC möglicherweise als nächstes ge­hen könnte und nächste Schritte auch auf politischer Ebene unternehmen könnte, dann


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