Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 131

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Richtung nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Nehmen wir nur ein Beispiel aus der jüngsten Zeit: den Kosovo. Dort möchte ein Teil der Bevölkerung Selbständigkeit erwirken. Die Vorbereitungen dazu würden nach den neuen Statuten bereits als kriege­rische, verbrecherische Handlung angesehen werden. Das würde weltweit den Status quo zementieren. Bei Ereignissen, wie sie sich jetzt gerade etwas weiter östlich abspie­len, auf der Krim und dergleichen, verhält es sich ähnlich.

Im Moment wäre es opportun, dem zuzustimmen, aber auf lange Sicht gesehen bleibt es immer eine Auslegungssache, was unter einer Angriffshandlung zu verstehen ist, die gegen die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit gerichtet ist. Wir glauben, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker diesem Punkt diametral entgegenwirkt. Da sollte eine größere Diskussion, auch hier im Hohen Haus, stattfinden, nicht einfach ein Drüberfahren und eine Ratifizierung von etwas, das von außen kommt.

Der zweite Punkt ist der Handel mit Waffen. Wir haben beim vorhergegangenen Ta­gesordnungspunkt gerade gehört, dass das ein heikles Thema ist, geht es doch um Macht, Einfluss und das große Geld. Alle sind natürlich bestrebt, große Einflusssphä­ren auszuweiten, aber die besonders heimtückischen und verabscheuungswürdigen Verbrechen werden heutzutage immer noch durch den Einsatz von Giftgas und vergif­teten Waffen begangen. Da müssen wir natürlich Zeichen setzen, und deswegen wer­den wir dieser Änderung des Statuts zustimmen.

Die Folgen solcher Angriffe, insbesondere für die Zivilbevölkerung und unschuldige Kinder, sind unabschätzbar. Wir sehen das auch am Beispiel Syrien. Die Angegriffenen sind, wenn sie das überhaupt überstehen, ein Leben lang von gesundheitlichen Schä­den gezeichnet. Der Bürgerkrieg in Syrien hat das, wie gesagt, auf eindrucksvolle Wei­se bestätigt.

Die Änderung des Artikels 8 schließt jetzt insofern eine Lücke, als der Einsatz be­stimmter Waffen – wie zum Beispiel von Giftgas oder Geschossen, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen – als Kriegsverbrechen gilt. Jäger kennen das, diese Munition ist im Gebrauch des Jägers sogar vorgeschrieben; da kommt es beim Orga­nismus zu katastrophalen Schäden, die in 99 Prozent der Fälle den Tod herbeiführen. Das ist international geächtet, und das wird noch einmal verstärkt. In internationalen bewaffneten Konflikten stellte das bereits bisher ein Kriegsverbrechen dar, nicht aber dann, wenn es in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten, also in Bürgerkriegen, erfolgte.

Aus freiheitlicher Sicht spricht nichts dagegen, diese Lücke zu schließen, und deswe­gen werden wir diesen beiden Anträgen auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Rauch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.30.03

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Außenminister! Politik ist natürlich nicht nur die heutige Budgetrede, sondern es geht auch darum, über den Tellerrand hinauszuschauen und auch außenpolitische Aktivitä­ten entsprechend in den Vordergrund zu stellen. Ich glaube, gerade in diesem Bereich, was den Internationalen Strafgerichtshof betrifft, sind es wirklich zwei Meilensteine, die wir heute hier präsentieren und hoffentlich dann auch so beschließen werden.

Ein Punkt betrifft den Tatbestand der Aggression, der wieder eingeführt werden soll. Beim Internationalen Strafgerichtshof hat es diesen Tatbestand noch nicht gegeben, aber bei früheren großen Tribunalen – ich erinnere vor allem an die Nürnberger Pro­zesse nach dem Zweiten Weltkrieg, aber auch an die Prozesse in Tokio nach dem


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