Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 130

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In den privaten Haushalten, vor allem in den USA, werden jährlich rund 30 000 Men­schen durch Schusswaffengebrauch getötet. In Ländern wie Brasilien, Südafrika oder den USA zählen Schussverletzungen mittlerweile zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Männern. Es ist daher von großer Bedeutung, dass sich Österreich ge­meinsam mit den internationalen Organisationen zu diesem Waffenhandelsvertrag ent­schlossen hat. Mittlerweile haben sich 118 Staaten bereit erklärt, diesen Vertrag zu ra­tifizieren, und Österreich reiht sich da heute ein.

Abschließend möchte ich noch auf den Ausschuss eingehen und vor allem an die NEOS appellieren, diesem Vertrag hier im Parlament die Zustimmung zu geben. Es war bisher üblich und Gepflogenheit im Parlament, dass derartig wichtige internationale Verträge einstimmig beschlossen und von allen politischen Fraktionen mitgetragen wer­den. Deshalb war es etwas eigenartig, dass sich die NEOS im Außenpolitischen Aus­schuss zu einer Zustimmung nicht durchringen konnten. Ich appelliere wirklich an euch: Bewegts ein bissel die Flügerl, schauts über den eigenen Tellerrand hinaus, und stimmt diesem Vertrag zu! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.25

16.25.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 26 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.25.4011. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (28 d.B.): Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (103 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (27 d.B.): Änderung des Artikels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (104 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


16.26.13

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren im Haus und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Es sind zwei Themenpunkte in einem Konglomerat zusammenge­fasst. Bei dem einen handelt es sich um die Änderung des Römischen Statuts des In­ternationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression. Das heißt, es soll schlicht und einfach eine Veränderung in diesem Gesetzeskonvolut erfol­gen.

Wir halten diese Sache für noch nicht ganz ausgereift und sehen das auch ein wenig kritisch, zumal die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung in die eine oder andere


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