Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
13. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungsträger hinsichtlich der Verhandlungsführung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alteigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.
14. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich.
15. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Verantwortungsträger der Republik Österreich, insbesondere seitens des Finanzministers bzw. des Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.
16. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich entstand.
V. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung
17. Untersuchung der Verantwortung für die jahrelange Verschleppung einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria.
18. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung, des Finanzministeriums und anderer Stellen mit der Europäischen Kommission insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria.
19. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Finanzministeriums bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.
20. Aufklärung über den Kenntnisstand von Bundesbehörden, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
21. Klärung der Frage, welche Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis welche nationalen und internationalen Clearingstellen - insbesondere die Central Counterparty Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank - kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.
22. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Ergebnisse und die Ergebnisverwertung der „CSI Hypo“ und der „SOKO Hypo“ und die Zusammenarbeit dieser beider Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden.
23. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Finanzministerium, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche aktienrechtliche Umgehungen der Organe durch das Finanzministerium oder andere Organe des Bundes.
24. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch das Verschleppen einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria entstanden ist.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite