25. Aufklärung über den Stand der Vorbereitungen im Finanzministerium hinsichtlich einer Irrtumsanfechtung bezüglich der Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria.
VI. Taskforce und Finanzmarktbeteiligungs-AG
26. Untersuchung über die vom Finanzministerium und den dazugehörigen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Finanzministeriums, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse.
27. Aufklärung über die Wahrnehmungen, Tätigkeiten und die Remuneration der nach § 3 FinStaG errichteten staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014.
VII. Beraterverträge und -kosten
28. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014 beauftragten Berater.
29. Aufklärung über die Beauftragung und Kosten von Beratern seitens des Finanzministeriums für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
VIII. Verflechtungen von öffentlichen Stellen mit Banken und Finanzinstitutionen
30. Aufklärung über die Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der Bundesregierung sowie auf die Aufsichts- und Entscheidungsorgane Finanzministerium, Kabinette des Finanzministeriums, FMA, OeNB und die Stelle der Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt aufgrund von Verflechtungen und Netzwerken mit Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen.
IX. Spenden an politische Entscheidungsträger
31. Aufklärung darüber, von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzinstitutionen es im Zeitraum 2000-2014 Spenden oder andere Zuwendungen in welcher Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.
32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aussicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträgen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der „Task Force“ Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.
Begründung
Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich
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