Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Ing. Lugar und Dr. Hable auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unterstützten Antrag betreffend die Durchführung einer geheimen Abstimmung.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen!
Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden die Auszählung vornehmen, die Schriftführer werden die Aufsicht übernehmen, und zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.59 Uhr unterbrochen und um 22.03 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 166; davon „Ja“-Stimmen: 71, „Nein“-Stimmen: 95.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
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