Während der Fernsehzeit in ORF 2 steht jeder Fraktion darüber hinaus eine Gesamtredezeit von weiteren 21 Minuten zur Verfügung, wobei die einzelnen Wortmeldungen 7 Minuten nicht übersteigen werden. Und wir diskutieren nach dem Prinzip: contra/pro.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit in ORF 2 aufgerufen.
Im Sinne der in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangsweise werden die Budgetberatungen zu 137, 138 und 139 der Beilagen folgendermaßen gegliedert:
Heute:
Untergliederungen 01 bis 06, 10 und 32,
anschließend: Untergliederung 12,
anschließend: Untergliederung 11,
anschließend: Untergliederungen 42 und 43,
anschließend: Untergliederung 25.
Am Donnerstag, 22. Mai:
Untergliederungen 20 bis 22,
anschließend: Untergliederung 24,
anschließend: Untergliederung 30,
anschließend: Untergliederung 31,
anschließend: Untergliederung 14.
Am Freitag, 23. Mai:
Untergliederungen 34 und 41,
anschließend: Untergliederungen 33 und 40,
anschließend: Untergliederung 13,
anschließend: Untergliederungen 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51 und 58
sowie
Text der Bundesfinanzgesetze und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV,
anschließend: Schlussabstimmungen.
Allgemeine – eigentlich in die Generaldebatte gehörende – Ausführungen können bei der Behandlung der Rubrik 0 und 1, Untergliederungen 01 bis 06: Oberste Organe, Untergliederung 10: Bundeskanzleramt, und Untergliederung 32: Kunst und Kultur, gemacht werden.
Diese Gliederung ist den Abgeordneten auch schriftlich zugegangen.
Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten; die Sitzung wird danach unterbrochen.
Entschließungsanträge sollen bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Nach Schluss der gemeinsamen Debatte finden die Abstimmungen in zweiter Lesung sowie die dritte Lesung statt, nämlich über das
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