Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 121

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesfinanzgesetz 2015 (51 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (139 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1, Untergliederung 06 Rechnungshof lauten

a) in der Spalte BVA 2014 die Beträge für "Auszahlungen fix" und "Summe Aus­zahlungen" jeweils "33,495" sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf "-33,409" und

b) in der Spalte BVA 2015 die Beträge für "Auszahlungen fix" und "Summe Aus­zahlungen" jeweils "34,594" sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf "-34,680".

2. Die Betragsänderungen sind auch in der entsprechenden Rubrik, der Unter­gliederung, in den Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betrof­fenen Summenbeträgen sämtlicher Anlagen zu berücksichtigen.

Begründung

Der Rechnungshof hat im Rahmen der Budgetverhandlungen 2012 vergeblich darauf hingewiesen, dass ab dem Jahre 2013 die Mittel zur Durchführung der ihm über­tragenen Aufgaben nicht mehr ausreichen. So muss auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem Jahr 2013 der Dienstgeberbeitrag direkt vom Rechnungshof abgeführt werden. Da sein Budget nicht im gleichen Ausmaß erhöht wurde, stellt das eine indirekte Kürzung der für Prüfungen und andere Aufgaben vorgesehenen Mittel dar.

Andererseits wurden die Aufgaben des Rechnungshofs erweitert, ohne dass er dafür zusätzliche Mittel erhielt. Das betrifft die Gemeindeprüfungen, die Kontrollaufgaben aus dem Parteiengesetz, die sehr personalaufwändigen Aufgaben im Rahmen des Medien­transparenzgesetzes, zusätzliche Aufgaben auf Grund der Haushaltsrechtsreform und den EU-Stabilitätspakten. Weitere Aufgaben sind auf Grund der neuen finanzpoliti­schen Architektur Europas zu erwarten. Darüber hinaus soll der Rechnungshof mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot beschäftigt werden.

All das wird dazu führen, dass der Rechnungshof seine Prüfungstätigkeit einschränken muss. Das ist für das Parlament, das laut Verfassung für die Kontrolle der Regierung zuständig ist und dessen wichtigste Informationsquelle für diese Aufgabe der Rech­nungshof und dessen Prüfberichte darstellen, inakzeptabel.

Kürzungen bei der Kontrolle sind aber auch äußerst unwirtschaftlich, da der Rech­nungshof Einsparungspotentiale aufzeigt, Verschwendung publik macht und einen effizienteren Mitteleinsatz ermöglicht. Der Rechnungshof erspart so der Republik ein Vielfaches der Kosten, die er verursacht. Beispiele, wo der Rechnungshof solche Einsparungen ermöglichte betreffen die Sozial-versicherungsträger, den ORF, die ASFINAG Verkehrstelematik Projekte oder das Projekt Skylink des Flughafens Wien.

Der Antrag verlangt eine Änderung des Rechungshofbudgets, damit dem Rech­nungshof der Dienstgeberanteil in Höhe von 2,348 Mio Euro refundiert wird, womit sich der Nettofinanzierungsbedarf von 32,348 auf 34,680 Mio. Euro erhöht.

 


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