Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 254

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8. Vertragsrechtliche Pönale bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards

9. Kontrolle und Meldung des vor Ort eingesetzten Personals

10. Erhebung der Schwellenwerteverordnung in Gesetzesrang (unbefristet) zur Stärkung der Regionalität

11. Mindestvorgaben für die Preisangemessenheit bzw. Preisangemessenheitsprüfung

12. Verbot der elektronischen Auktion für Bauleistungen

Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen

1. Verstärkte Überprüfung des Standortes bei der Gewerbeanmeldung (Mietvertrag, Behör­denkontrolle vor Ort - Betriebsmittel und Betriebsstruktur, etc.)

2. Schwerpunktaktionen der Behörden (Finanzpolizei, GKK, BUAK, AI, BH, Polizei) im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (auch am Wochenende; Personalaufstockung)

3. Erhöhung des Vernetzungsgrades zwischen den einzelnen Behörden (Austausch von Informationen aus Betriebsprüfungen, bei Abmeldung des gewerberechtlichen Geschäfts­führers, etc.)

Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

1. Verschiebung des Schwerpunkts der Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben auf die Risikogruppen zur Steigerung der Effizienz

2. Erhöhung der Sanktionen/Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmun­gen (Strafe muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil). Nichtbereithaltung der Unterlagen muss strenger bestraft werden, als falsche/unzureichende Anmeldungen

3. Vollziehbarkeit von Verwaltungsstrafen muss auch in den anderen EU-Mitglieds­staaten gewährleistet sein

Strenge Registrierungspflichten und Pflichten bei Befähigungsnachweisen

1. Berücksichtigung einer Stellungnahme durch die Wirtschaftskammer bei Ausstellung von individuellen Befähigungen. Bei Fachgesprächen Beteiligung der WKO

2. Bei der Registrierung im Dienstleisterregister hat eine Vorlage der inländischen Steuernummer bzw. die Weiterleitung der Registrierung vom Wirtschaftsministerium an das zuständige Finanzamt zu erfolgen

Änderung sonstiger Rahmenbedingungen im Bau- und Baunebengewerbe

1. Gewerbeordnung: Verpflichtende Angabe der Haftpflichtversicherung und der Gewerbeberechtigung auf jedem Angebot

2. Zweckbindung der Wohnbauförderung

3. Einführung eines Sanierungsbonus - als Absetzbetrag

Rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht

Neue EU-Vergaberichtlinie - Möglichkeiten nach Art 67

EU-Vergaberichtlinie 2014/24 und 2014/25 vom 26. 2. 2014 (Begründungs­erwä­gung 37)

Im Hinblick auf eine angemessene Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und arbeits­rechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist es besonders wichtig, dass Mitgliedstaaten und öffentliche Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der am Ort der Ausführung der Bauleistun-


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