8. Vertragsrechtliche Pönale bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards
9. Kontrolle und Meldung des vor Ort eingesetzten Personals
10. Erhebung der Schwellenwerteverordnung in Gesetzesrang (unbefristet) zur Stärkung der Regionalität
11. Mindestvorgaben für die Preisangemessenheit bzw. Preisangemessenheitsprüfung
12. Verbot der elektronischen Auktion für Bauleistungen
Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen
1. Verstärkte Überprüfung des Standortes bei der Gewerbeanmeldung (Mietvertrag, Behördenkontrolle vor Ort - Betriebsmittel und Betriebsstruktur, etc.)
2. Schwerpunktaktionen der Behörden (Finanzpolizei, GKK, BUAK, AI, BH, Polizei) im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (auch am Wochenende; Personalaufstockung)
3. Erhöhung des Vernetzungsgrades zwischen den einzelnen Behörden (Austausch von Informationen aus Betriebsprüfungen, bei Abmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers, etc.)
Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
1. Verschiebung des Schwerpunkts der Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben auf die Risikogruppen zur Steigerung der Effizienz
2. Erhöhung der Sanktionen/Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Strafe muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil). Nichtbereithaltung der Unterlagen muss strenger bestraft werden, als falsche/unzureichende Anmeldungen
3. Vollziehbarkeit von Verwaltungsstrafen muss auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet sein
Strenge Registrierungspflichten und Pflichten bei Befähigungsnachweisen
1. Berücksichtigung einer Stellungnahme durch die Wirtschaftskammer bei Ausstellung von individuellen Befähigungen. Bei Fachgesprächen Beteiligung der WKO
2. Bei der Registrierung im Dienstleisterregister hat eine Vorlage der inländischen Steuernummer bzw. die Weiterleitung der Registrierung vom Wirtschaftsministerium an das zuständige Finanzamt zu erfolgen
Änderung sonstiger Rahmenbedingungen im Bau- und Baunebengewerbe
1. Gewerbeordnung: Verpflichtende Angabe der Haftpflichtversicherung und der Gewerbeberechtigung auf jedem Angebot
2. Zweckbindung der Wohnbauförderung
3. Einführung eines Sanierungsbonus - als Absetzbetrag
Rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht
Neue EU-Vergaberichtlinie - Möglichkeiten nach Art 67
EU-Vergaberichtlinie 2014/24 und 2014/25 vom 26. 2. 2014 (Begründungserwägung 37)
Im Hinblick auf eine angemessene Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist es besonders wichtig, dass Mitgliedstaaten und öffentliche Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der am Ort der Ausführung der Bauleistun-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite