Die Bauwirtschaft klagt über massives Sozial- und Lohndumping durch ausländische Firmen. Jüngst erfolgte Überprüfungen ergaben, dass bei fast einem Drittel der ausländischen Firmen, die in Österreich bauen, Arbeiter zu Mindestlöhnen arbeiten müssen.
Insgesamt wurden 104 ausländische Firmen, die auf heimischen Baustellen arbeiten, überprüft. Bei fast einem Drittel waren Arbeiter beschäftigt, die pro Monat etwa 800 Euro brutto - uns somit unter dem Mindestlohnniveau entschädigt werden. In Kärnten waren die meisten Firmen aus Slowenien. Solche Unternehmen bekommen nach den jetzigen Vergaberichtlinien Bauaufträge, obwohl sie oft minderwertige Arbeit leisten würden oder während der Bauphase in Konkurs gehen, kritisieren die Sozialpartner. Das müsse sich rasch ändern.
Die Wirtschaftskammer und Bau- und Holzarbeiter-Gewerkschaft fordern einmal mehr, strengere Vergaberichtlinien ein Abrücken vom Billigst- und Bestbieterprinzip. Weg vom Billigst- hin zum Bestbieterprinzip, betont auch Alois Peer von der Gewerkschaft Bau Holz: "Unterentlohnung ist Sozialbetrug und vorenthaltener Lohn für die Arbeitnehmer. Für den Staat bedeutet dies vorenthaltene Steuern und Sozialabgaben, die nicht abgeführt werden. Damit muss Schluss sein, denn nur faire Vergaben sichern auch die Arbeitsplätze."
Die Bau- und Holzarbeitergewerkschaft hat in diesem Zusammenhang etwa ein 6-Punkte-Programm mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Adaptierung des Vergaberechts - Best- vor Billigstbieterprinzip
2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen
3. Eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
4. Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium
5. Änderung sonstiger Rahmenbedingungen
6. Rasche Umsetzungen der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht, damit Aufträge nach sozialen und nachhaltigen Kriterien vergeben werden können.
Die Bauinnungen haben folgenden Forderungskatalog gegen das Lohn- und Sozialdumping und die Konkurrenz ausländischer Anbieter beschlossen:
Adaptierung des Vergaberechts
1. Bestbieter statt Billigstbieter - ohne Ausnahme
2. Einbeziehung von Qualitätskriterien (z. B.: "Organisation, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal", "Ökologische Bauführung", Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz", "Mitarbeiterschulungen")
3. Einbeziehung von Regionalität sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal (Eigenleistung), Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern
4. Antragslegitimation gesetzlicher Interessensvertretungen zur Prüfung der Gesetzeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist
5. Einschränkung von Subvergaben und Benennungspflicht bei der Auftragsvergabe und verpflichtende laufende Kontrollen (§ 70 Abs. 5 BVergG 2006)
6. Einschränkung von Leiharbeit
7. Schärfere Sanktionen bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards, zwingendes Ausscheiden bei erstmaligem qualifizierten Verstoß, zwingendes Ausscheiden bei sonstigem Verstoß im Wiederholungsfall
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