Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 268

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Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxus­pensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt.

Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme der Reformen im Luxus­pensionsbereich.

Damit macht das Projekt „Luxuspensionsbegrenzung“ auf halbem Wege halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivile­gien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, dass die Länder und Gemeinden ebenfalls in die Pflicht genommen werden:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaf­fung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich beinhaltet, die für alle Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und ausgelagerte Gesellschaften verbindlich gilt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


10.47.36

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Zuseher und Zuhörer auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehgeräten! Hohes Haus! In der Untergruppe 21 wird neben dem wichtigen Thema Soziales das nicht minder wichtige Thema Konsumentenschutz behandelt. Dazu möchte ich einiges ausführen.

Lassen Sie mich vorher noch ein paar Worte zum Budget generell sagen. Vizekanzler und Finanzminister Spindelegger bringt uns mit seinem Budget 2014/2015 in die richtige Richtung. Es wird gespart, wo es notwendig und sinnvoll ist. Trotzdem ist es gelungen, Offensivmaßnahmen in Höhe von 3,6 Milliarden zu setzen. Zusätzlich wer­den durch die Senkung der Lohnnebenkosten, durch Bürokratieabbau für Unter­nehmen, Arbeitszeitflexibilisierung und durch die Abschaffung der Gesellschaftssteuer 2016 Entlastungen in Höhe von etwa 1 Milliarde € gesetzt. Wir machen also den attraktiven Lebensraum Österreich noch attraktiver: keine reine Sparpolitik, sondern gezielte Investitionen dort, wo Impulse gesetzt werden müssen.

Doch nun zum Konsumentenschutz, ein Thema, das uns eigentlich alle angeht, das jeden Lebensbereich betrifft, von der Ernährung über die Mobilität bis hin zum Urlaub.

Es muss uns allen ein Anliegen sein, natürlich auch über Parteigrenzen hinweg, die besten Ergebnisse für unsere Konsumenten zu erzielen, und ich hoffe sehr auf eine konstruktive Diskussion und gute Zusammenarbeit mit allen Kolleginnen und Kollegen, Ministerien und Interessenvertretungen.

Es gibt im Bereich Konsumentenschutz Dinge, die noch genauer, klarer, besser und einfacher geregelt werden müssen. Die Kostenfallen Internet und Handy müssen


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