Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über die zu Tagesordnungspunkt 1 eingebrachten Entschließungsanträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend angemessene budgetäre Ausstattung des Rechnungshofs.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.
Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der notwendigen budgetären und personellen Ausstattung des Rechnungshofs.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Planstellen des richterlichen und nichtrichterlichen Personals des Verfassungsgerichtshofes.
Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, und die erforderlichen budgetären Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung ihrer Einsatzfähigkeit.
Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe selbstverständlich so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“– das sind die grauen Stimmzettel –, beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene die dagegen stimmen „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
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