freiwillig und gerne bei und entrichtet seinen Obolus. Warum? – Weil er seine Interessen gut und kompetent vertreten sieht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Diese Gesetzesvorlage sieht nach einem Versuch der Vereinheitlichung aller Universitäten aus. Sie ist unausgegoren und nimmt viel zu wenig Rücksicht auf den rechtlich zugesicherten Charakter der Privatuniversitäten. Die ÖPUK, die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz, „http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CB4QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.privatuniversitaeten.at%2F&ei=VG-ZU5uGNNGV7AaC8oH4Dw&usg=AFQjCNGTqi-0G8CxZyIDgZVf8iXmd9ydbw“ hat diese Vorlage in ihrer Stellungnahme ja nicht umsonst abgelehnt. Und ihre Argumentation macht Sinn!
Meiner Auffassung nach scheint das geplante ÖH-Gesetz hinsichtlich des gesamten österreichischen Hochschulraumes nicht final durchdacht zu sein, wiewohl ich aber betonen möchte, Herr Minister, dass durchaus positive Aspekte darin enthalten sind, aber vor allem für die Privatuniversitäten, die ja einem intensiven Wettbewerb unterliegen, würde es wesentliche Nachteile gegenüber internationalen Mitbewerbern bringen. Das ist leider Realität und ein Faktum! Warum? – Weil Studierende der Privatuniversitäten, die sich überwiegend oder ganz aus Studiengebühren finanzieren, als Bezahler – ist gleich Kunden – der Universität ja eine ganz andere Position haben als jene staatlicher Einrichtungen.
Mit diesem Gesetzesvorschlag werden wir auch das gesteckte Ziel, den Anteil privater Investitionen am tertiären Bildungssektor zu erhöhen, nicht erreichen. Im Gegenteil, wir schrecken potenzielle Stakeholder erst recht ab!
Meiner Meinung nach hätte nichts dagegen gesprochen, eine eigene Regelung für die Privatuniversitäten zu schaffen und die positiven Grundzüge, die dieses Gesetz hat, zu übernehmen. Es würde die Welt nicht untergehen. Es würde beweisen, dass wir im 21. Jahrhundert flexibel reagieren können und auf geänderte Rahmenbedingungen auch die richtigen Antworten finden. (Beifall beim Team Stronach.)
Die herrschende Rechtslage, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlaubt es derzeit Privatuniversitäten, sich an internationalen Standards statt an Vorgaben für öffentlich-rechtliche Hochschulen in Österreich zu orientieren. Gerade das ist es ja, was wir wollen, gerade das ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssteigerung und zur Optimierung der heimischen Hochschulausbildung!
Deswegen appelliere ich an Sie, denn es wäre fahrlässig, dieses Ziel mit einem unausgegorenen ÖH-Gesetzesvorschlag zu gefährden: Bitte überdenken Sie diese Entscheidung noch einmal und treffen Sie eine richtige Entscheidung! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebes Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das, was wir heute hier beschließen werden, ist ein Meilenstein in der Geschichte des ÖH-Wahlrechts. Wir haben, wie wir vorhin schon gehört haben, die Direktwahl vor zehn Jahren abgeschafft und haben die letzten zehn Jahre ein völlig absurdes und undemokratisches Wahlrecht gehabt. Das hat dazu geführt, dass Studenten mehrmals ihre Stimme für die ÖH-Bundesvertretung abgeben konnten, weil es eben eine indirekte Wahl war, und das hat dazu geführt, dass nicht jede Stimme gleich viel wert war. Zum Glück schaffen wir es heute, nach zehn Jahren, diesen Fehler wie-
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