Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 167

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Wer dafür eintritt, bitte ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.

Wir haben es bald geschafft, also man kann schon ein bisschen durchatmen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 26 eingebracht.

Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 26 eingebracht.

Wer dafür ist, bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür eintritt, bitte ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehrheit.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 27 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 27 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die verfassungsmäßige Mehr­heit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollständige Abschaffung von Lu­xuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Antrag findet keine Zustimmung. (Abg. Kickl: Be­dauerlich!)

 


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