Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 289

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.38.21

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof überprüfte auf Verlangen der Grünen die Privatisierung des Dorotheums. 1998 wurde das Doro­theum aus dem Eigentum der Republik Österreich in das Eigentum der ÖIAG übertra­gen, mit dem Ziel, dieses zu privatisieren. Durch die Änderung des ÖIAG-Gesetzes im Mai 2000 wurde der Privatisierungsauftrag aufgehoben. Das neue ÖIAG-Gesetz re­gelte nur noch generell, dass künftige Privatisierungen für die gesamte Legislaturperio­de ausschließlich durch die ÖIAG erfolgen.

Das heißt, mit dieser neuen Rechtslage legte die Bundesregierung lediglich fest, wel­che Unternehmen privatisiert werden sollen, sie gab das Recht ab, den einzelnen Pri­vatisierungskonzepten zuzustimmen, und empfiehlt gleichzeitig die Zustimmungspflicht der Hauptversammlung der ÖIAG und die Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrates. Der Finanzminister musste der Bundesregierung nur noch über die Um­setzung berichten.

Meine Damen und Herren, das waren sozusagen die Voraussetzungen, die zu jenen Machenschaften führten, die zum Sittenbild der Ära Grasser geworden sind!

Der Bericht des Rechnungshofes über die Privatisierung des Dorotheums liest sich wie ein Wirtschaftskrimi: Korruptionsverdacht, Freunderlwirtschaft, Betrug am Staatsvermö­gen. Es wurde ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der die Entscheidungsgewalt hatte, es lagen und liegen keine Ergebnisprotokolle der Sitzungen des Lenkungsausschusses vor. Wie es zur Entscheidungsfindung kommen konnte, war für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar. Ja sogar die Begründung, warum Bieter ausgeschlossen wur­den, war sachlich nicht nachvollziehbar.

Der Verkaufserlös für das Dorotheum in Höhe von 70,57 Millionen € lag 10 bis 20 Mil­lionen € unter der Verkaufsempfehlung der eingebundenen Investmentbank. Nach Ab­zug der Privatisierungskosten in Höhe von 3,03 Millionen € verblieb dem Bund ein Er­lös von 67,54 Millionen. Zum Schaden der Republik kam die ÖIAG der Käuferin noch einmal entgegen, indem man die Rechtsform des Dorotheums von einer GmbH in eine GmbH & Co KG änderte, was der Käuferin steuerliche Vorteile in Höhe von 16,9 Mil­lionen € brachte. Das heißt, der Gesamterlös für den Bund schmolz auf 50,6 Millio­nen €.

Der Verkehrswert der Immobilien des Dorotheums wurde im Jahr 2001 auf 48,7 Millio­nen € geschätzt, die Käuferin des Dorotheums veräußerte Mitte 2002 8 der 13 Immo­bilien um 42,1 Millionen €.

Meine Damen und Herren, das Magazin „FORMAT“, das in seiner Ausgabe vom 20.6.2012 dem Rechnungshofbericht den brisanten Polizeibericht vom 28.7.2011 zum Dorotheum-Verkauf gegenüberstellt, nährt den Verdacht, dass illegale Provisionen ge­flossen sind. Das „FORMAT“ spricht im Zusammenhang mit dem Verkauf des Doro­theums auch von Geldtransporten von Wien nach Vaduz.

Ich zitiere aus dem oben erwähnten Magazin:

„Auffällig am Auktionshaus-Deal sind die zahlreichen Parallelen zur skandalumwitterten Buwog-Privatisierung des Jahres 2004: Ein hauchdünner Vorsprung verhalf zum Sieg; Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger mischten im Hintergrund mit; und dubiose Cash-Einzahlungen auf Liechtensteiner Konten vervollständigen das Bild.“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite