Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 313

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Übergangsphase hat, findet eine krasse Benachteiligung derer statt, die jetzt weniger bekommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt betrifft die Obergrenzen-Regelung, die wir für nicht sehr zielführend halten. Es wurde bei den Direktzahlungen eine Obergrenze von 150 000 € festgelegt. Leider wird diese durch einen Passus, dass man Lohn und Sozialabgaben voll einrech­nen kann, bevor die Obergrenze zum Greifen kommt, aufgeweicht. Da wünschen wir uns eine strengere Vorgangsweise.

Man muss auch berücksichtigen, dass wir die Landwirtschaft aus zwei Säulen finanzie­ren – erste Säule Direktzahlungen, zweite Säule ländliche Entwicklung –, und bei der ländlichen Entwicklung haben wir einfach keine Obergrenzen-Regelung. Dazu haben wir auch einen Entschließungsantrag betreffend gerechte Verteilung der Agrarförde­rungen und deren Beschränkungen vorbereitet – ich glaube, er wird jetzt ausgeteilt –, den ich in den Kernpunkten erläutern werde.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch in dem Bereich, in dem es um die ländli­che Entwicklung geht, eine Obergrenze einzuziehen, denn es hat sich herausgestellt, dass sehr, sehr viele Gesellschaften und Stiftungen unglaublich von diesen Finanzzu­wendungen profitieren.

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Das war es fürs Erste.

Unsere Zustimmung zu diesem Marktordnungsgesetz erhalten Sie nicht. Wir bieten noch an, dass wir einem Rückverweisungsantrag zustimmen, um diese Sache im Aus­schuss noch einmal ausführlich diskutieren zu können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

23.10


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Jannach soeben in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag, der auch im Saal verteilt wurde bezie­hungsweise wird, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.), TOP 26, in der 30. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 12.6.2014

Im Zuge der Beschlussfassung über die Novelle des Marktordnungsgesetzes wird zu­künftig unter anderem eine Obergrenze für Direktzahlungen in der Höhe von 150.000 € festgelegt. Trotzdem können landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen auch weiterhin mehr aus dem Titel „Direktzahlungen“ erhalten, da sie sämtliche Lohnkosten und Sozialabgaben geltend machen können.

Nicht berücksichtigt bei den Obergrenzen werden Zahlungen aus der 2. GAP-Säule (Ländliche Entwicklung). Damit ist es für einige wenige landwirtschaftliche Gesellschaf­ten und Stiftungen wie schon seit vielen Jahren nun weiter bis zum Jahr 2020 möglich, hunderttausende Euro an Agrarfördermitteln zu lukrieren. Gerade diese wenigen Insti­tutionen sind durch die Fortführung des bisherigen Systems bis 2020 weiterhin massiv begünstigt.

 


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