Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Zusammenhang sei auch gesagt: Das ist genau das, wovor Sie uns immer gewarnt haben, wenn wir gesagt haben – und wir haben es vorgerechnet –, es sollte ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren geben, man könne das ordnungsgemäß abwickeln und dann alle Gläubiger beteiligen. Aber da haben Sie gesagt, das können Sie nicht machen, da werde vielleicht das Rating der Bundesländer in Gefahr geraten. Und jetzt, zack, passiert genau das Gleiche!

Was ich sagen wollte: Wir wissen nicht, was für Haftungen noch in den Bundesländern drohen, welches Volumen das insgesamt hat. OeNB-Gouverneur Nowotny hat gestern von 77,2 Milliarden € gesprochen, für die die Länder und die Gemeinden noch haften und im Krisenfall natürlich geradestehen müssten – das heißt, im Krisenfall natürlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

Daher bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Länder alle Schuldenstände und Haftungen offenzulegen haben.“

*****

Ich bringe einen weiteren Entschließungsantrag ein, denn diese Haftungen des Landes Kärnten sind ein Grundübel gewesen. Und es ist auch ein Grundübel gewesen, dass sich da ein Landeshauptmann – und andere Parteien haben sich ja daran beteiligt – eine Bank gehalten hat, um diverse Projekte zu finanzieren.

Genauso ist es ein Grundkonstruktionsfehler des österreichischen Föderalismus, dass die Bundesländer das Geld ausgeben und der Bund es einheben muss. Das ist einer der Gründe, warum es Österreich budgetär so geht, wie es derzeit der Fall ist. Das heißt, wir brauchen ganz dringend eine Debatte über eine Föderalismusreform.

Außerdem werden wir auch heute wieder – täglich grüßt das Murmeltier, aber manch­mal muss man Dinge mehrmals sagen, vielleicht 21 Mal – einen Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses stellen. Es wäre dringend notwendig, dass Sie jetzt endlich zustimmen.

Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und administra­tiven Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite