Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Größenordnung der Hypo Alpe-Adria mehr eingehen können und dürfen, ist – zugegeben sehr kurz formuliert – der Inhalt der Anfragebeantwortung.

Das bringt uns zum heute eingebrachten Entschließungsantrag der NEOS zur Insolvenz von Gebietskörperschaften und wirft in diesem Zusammenhang schon einige grundsätzliche Fragen auf, etwa: Will die Republik, will der Gesetzgeber, wollen aber auch die Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft, dass es diese Möglichkeit geben soll? Oder haben sich die Österreicherinnen und Österreicher in der Vergangen­heit und werden sie sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Länder vom Bund nicht im Stich gelassen werden, sollte dieser leider bereits eingetretene Fall aus welchen Umständen auch immer wieder eintreten?

Der Herr Finanzminister hat heute ausgeführt, dass die Republik nicht automatisch für alle Haftungen der Länder eintritt. Umso mehr wird wohl in Zukunft darauf zu achten sein, dass die Länder Haftungen in der Größenordnung, wie Kärnten sie aufgenommen hat, nicht mehr eingehen dürfen und somit faktisch das Problem einer Zahlungs­unfähigkeit beziehungsweise einer Insolvenz einer Gebietskörperschaft nicht mehr eintreten kann.

Kollege Hable hat heute von diesem Pult aus gesagt: „Mit einer Insolvenz müssen Investoren immer wieder rechnen“. Klubobmann Strolz hat hinzugefügt: „Insolvenz ist () mitunter die richtige Antwort am Markt.“

Eine weitere Frage, die sich der Gesetzgeber, die Österreicherinnen und Österreicher stellen sollten: Sind die Länder, sind die Gebietskörperschaften wirklich einfach nur Marktteilnehmer (Zwischenruf des Abg. Strolz), die so zu behandeln sind wie alle anderen Marktteilnehmer, von denen heute schon die Rede war, und denen die Risken, aber auch die möglichen Erträge der Veranlagungen durchaus bewusst waren? Oder sind die Gebietskörperschaften in dieser Republik nicht vielmehr auch Anbieter vielfältigster Leistungen für die Bevölkerung (Abg. Strolz: Von Verantwor­tung !), die der Markt als solcher gar nicht zu den gleichen Bedingungen anbieten kann oder will? (Abg. Strolz: Verantwortungskultur ist das Thema!)

Wie sieht es denn mit dem Vertrauen der Bevölkerung dahin gehend aus, dass Gebietskörperschaften nicht einfach aufgrund einer Insolvenz diese Leistungen von einem Tag auf den anderen nicht mehr erbringen können (Abg. Strolz: Daseins­vorsorge!) oder nicht mehr erbringen werden?

Die Vereinigten Staaten haben uns vor ein paar Wochen oder vor ein paar Monaten ziemlich drastisch vor Augen geführt, wie die Folgen einer Zahlungsunfähigkeit für die eigenen Bediensteten, für die Bevölkerung und für die Dienstleistungen für die Bevöl­kerung aussehen. Und ich glaube nicht, dass die österreichische Bevölkerung diese amerikanischen Zustände begrüßen würde. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Das Ver­trauen der Bevölkerung in den Bund und in die Länder würde sich wohl bei der Aussicht auf eine mögliche Insolvenz der Länder massiv verringern (Zwischenruf des Abg. Strolz), insbesondere, Herr Dr. Strolz, wenn es auch darum geht, den Gebiets­körperschaften finanzielle Mittel zur Erfüllung der Leistungen im Veranlagungsweg zur Verfügung zu stellen.

Also aus unserer Sicht sind effektive gesetzliche Richtlinien und Regelungen, wie die Schaffung von einheitlichen Standards im Rechnungswesen für Bund und Länder, ein Spekulationsverbot für die Länder und den staatlichen Sektor und Regelungen betref­fend die Haftungsobergrenzen für Gebietskörperschaften wohl die geeigneteren Ant­worten auf die aufgeworfenen Fragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Strolz: Sie sind ja nicht einmal bereit, die Haftungen offen­zulegen! Sie haben es heute wieder abgelehnt!)

18.33

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite