Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 90

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lichkeit, der Transparenz und des Durchgriffs. Das ist überhaupt nicht geregelt. Die derzeitige Situation ist völlig unbefriedigend, wenn wir nicht wissen, welche Schulden bei den Gemeinden, bei den Ländern vorhanden sind, was noch ausgelagert ist. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, wenn letztendlich immer der Bund und damit der Steuerzahler haftet, ohne überhaupt die Möglichkeit zu haben, da Einsicht zu nehmen, dann ist da Sanierungs- oder Änderungsbedarf. Das ist vollkommen klar. (Beifall bei der FPÖ.) Daher muss diese Diskussion sehr wohl erfolgen.

Wenn man davon spricht, dann spricht man da von einem absoluten Sonderrecht. Das heißt, wir reden von Insolvenz, meinen damit aber eben nicht die Insolvenzordnung im eigentlichen Sinn, wie sie jetzt vorliegt, sondern es geht darum, dass man über folgende Frage nachdenkt: Wie schafft man es, dass man einerseits sehr wohl Verant­wortlichkeit durchsetzt, dass aber andererseits die für die Daseinsvorsorge, für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendigen Dinge pfändungssicher sind? Das muss natürlich klar sein, denn der Teufel wurde heute schon mehrmals an die Wand gemalt: dass dann alles stillsteht und dass dann überhaupt nichts mehr funktioniert. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Auch das, was der Herr Minister gesagt hat, ist richtig, dass der Insolvenzent­geltsiche­rungsfonds da nicht greift. Es wird sicherlich sehr viele Dinge zu bedenken geben, auch verfassungsrechtliche Probleme. Das ist nicht so einfach zu lösen, das ist vollkommen klar. Die Frage ist nur, ob man den Willen dazu hat, ob man sagt: Die derzeitige Situation ist unbefriedigend, ich will als Gesetzgeber eine Lösung finden, die besser ist, um eben diese Probleme, die aufgeworfen wurden und auf dem Tisch lie­gen, anzugehen. Ich meine, Sie diskutieren die ganze Zeit über Kärnten und darüber, was dort Furchtbares passiert ist, sind aber nicht bereit, die Konsequenzen zu ziehen und zu sagen: Gut, dann reden wir doch darüber, wie wir es in Zukunft besser machen können! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie der Abgeordneten Strolz und Köchl.)

Dort setzt die heutige Diskussion meines Erachtens an. Es ist ein Beginn, und jetzt ist eben die Frage, ob der Wille da ist. Ist der Gesetzgeber, ist das Parlament bereit, da einen Weg zu gehen und das nicht einfach wegzuwischen, mit dem Argument, das Insolvenzrecht sei nicht anzuwenden? Das ist schon völlig richtig, und wenn Sie sich daran stoßen, dann muss man das halt anders nennen. Es geht aber darum, welche Regelungen man findet, dass man Verantwortlichkeit durchsetzt, und welche Mög­lichkeiten man findet, dass es für Länder keinen Anreiz gibt, Schulden zu machen, dass nicht das Geld woanders eingenommen und von den Ländern ausgegeben wird, in dem Wissen, irgendwer deckt das ab.

Ein Änderungsbedarf ist jedenfalls gegeben, die Diskussion ist offen, und ich kann wirklich nur hoffen, dass Sie das nicht einfach vom Tisch wischen, nach dem Motto: Das ist zu kompliziert! oder: Das geht uns nichts an! – Das ist sehr wohl wichtig, damit wir die Schulden innerhalb dieses Staates in den Griff bekommen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Strolz und Köchl. – Ruf: Sehr vernünftig!)

18.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


18.43.35

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ein Wort noch zu den Ausführungen meines Vorredners: Die Haftungen des ESM sind im Gegensatz zu den Haftungen des Landes Kärnten beschränkt (Abg. Stefan: Vom Prinzip her!), denn wenn es zu einer Ausweitung der Haftungen des ESM kommt, braucht es einen Beschluss dieses Hauses. (Abg. Strache: Aber es sind schon 60 Mil-


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