Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 89

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Durch meine Ausführungen habe ich, wie ich glaube, gezeigt (Abg. Strolz: Dass Sie keine Verantwortung !), dass das nicht unbedingt das Thema des Justizministers ist, sondern dass das eigentlich ein sehr verfassungsjuristisches Thema ist, denn da beschränken wir oder beeinträchtigen wir die Grundfeste unserer Verfassung, und ich glaube, dementsprechend gehört es auch behandelt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kogler: Dann brauchen wir aber auch ein Haftungs- und Schuldenverbot für Bundesländer, und zwar auf der Stelle!)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.38.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das ist eine sehr interessante Diskussion, wie ich meine, die man auch nicht so leicht vom Tisch wischen sollte, über die Frage, ob man Gebiets­körperschaften in Insolvenz schicken kann, ob es eine Insolvenz geben soll.

Es wurden von meinen Vorrednern gerade zwei Argumente gebracht. Sie haben zum Ersten gemeint, es müsse gewährleistet sein, dass keine Haftungen oder zumindest keine hohen Haftungen mehr eingegangen werden. – Das kann ich wirklich voll unterstreichen; ich wundere mich nur, dass wir auf Bundesebene mit dem ESM genau das gemacht haben. Wir haben gerade wieder Haftungen auf dem Rücken der Steuer­zahler beschlossen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)  Ja sicher, das haben wir getan! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Wir haben das nicht beschlossen, Sie haben es beschlossen. Genau jene Parteien, die jetzt gerade damit argumentieren, dass das das große Problem bei den Ländern ist, haben genau das beschlossen. Das geht immer zulasten der Steuerzahler. Die, die hier sitzen, beschließen das, und ausbaden müssen es andere.

Ich bin gegen diese Haftungen, wir haben ja vehement dagegen argumentiert. Der damalige Finanzminister Pröll hat gesagt, das sei überhaupt kein Problem, das seien nur Haftungen, da passiere überhaupt nichts. Nur Haftungen!, das hat er hier wörtlich gesagt, und das hat uns damals ja wirklich auf die Palme gebracht. Jetzt kommen Sie wieder mit dem Argument. Daher bitte ich Sie: Bleiben Sie konsequent!

Zum Zweiten wurde jetzt gerade gesagt: Na stellen Sie sich vor, wenn das Land in Insolvenz ist, dann kommt irgendein Verwalter oder sagt irgendjemand, wie das Land zu führen ist. – Na haben wir nicht einen Stabilitätspakt abgeschlossen? Haben Sie das nicht auch unterschrieben? Ist das nicht genau dasselbe, wenn Österreich gewisse Kriterien nicht erfüllt, dass wir dann von der Europäischen Union Vorgaben bekommen, wie wir zu verfahren haben? (Abg. Rädler: ganz was anderes!) – Ganz was anderes? – Überhaupt nichts anderes! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Das setzt ja viel früher ein, da brauchen wir ja gar nicht in Insolvenz zu gehen, sondern da brauchen wir nur eine gewisse Neuverschuldung des BIP, völlig willkürlich  (Abg. Rädler:  ganz was anderes!) Jedenfalls geht es in genau diese Richtung.

Wir reden jetzt einmal von der Diskussion darüber, ob es ein Insolvenzrecht geben soll. – Sie haben natürlich völlig recht, eine Gebietskörperschaft ist nicht einem Unter­nehmen gleichzusetzen, das gewöhnliche Insolvenzrecht ist nicht anwendbar. Das ist klar, deswegen diskutieren wir ja darüber.

Es ist völlig richtig, die Gebietskörperschaft agiert nicht wie ein Unternehmen, agiert nicht frei auf dem Markt. Die Sanierung über den Markt, wie man das früher so schön gesagt hat, findet also nicht statt. Es gibt aber auch andere Dinge, die da zu berück­sichtigen sind. Das sind, wie völlig richtig gesagt wurde, die Fragen der Verantwort-


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