Im Endeffekt hat sie den österreichischen Steuerzahlern, die nunmehr auch die Kosten dafür zu tragen haben werden, eine bayerische Bank untergejubelt.
Werte Damen und Herren, man macht es sich einfach zu leicht – zu leicht! –, wie das hier immer wieder getan wird – deswegen habe ich mich auch noch einmal zu Wort melden müssen –, wenn man eine einzelne Partei in dieser Causa verunglimpft. Man macht es sich zu leicht und man macht es sich auch seitens der Bundesregierung zu einfach, indem man seit Jahren ein ganzes Bundesland verunglimpft. Man macht es sich seitens der Regierungsfraktionen auch viel zu einfach, wenn man meint, mit dem Finger auf eine Person zeigen zu müssen, die sich nicht einmal mehr wehren kann, weil sie mittlerweile verstorben ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Geschätzte Damen und Herren, gerade dieser Zwischenruf bei meinen Ausführungen zeigt in seiner Art und Weise einen sehr schändlichen Zugang zu dieser Thematik, Herr Kollege, das muss ich schon sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Eßl hält eine Tafel mit der Aufschrift „HYPO KÄRNTEN: DANKE FPÖ“ in die Höhe.)
Wenn Sie sich auch noch darüber lustig machen, dass jemand verstorben ist, der von Ihnen dauernd mit Dreck beworfen wird, dann spricht das nicht unbedingt für gewisse Personen in der ÖVP. Das gehört hier auch einmal festgehalten.
Werte Damen und Herren, abschließend: Wenn wir uns darauf verständigen, einen entsprechenden Untersuchungsausschuss stattfinden lassen zu müssen, dann ist es für mich und auch für die die Reform des Untersuchungsausschusses verhandelnden Personen kein Argument, jetzt zu sagen: Das kann erst dann geschehen, wenn es diese Reform gegeben hat!, nur weil man der Meinung ist, es muss eine Reform geben. Bis jetzt soll alles angeblich so schlecht gewesen sein. Zur Erinnerung: Es hat bisher rund 18 Untersuchungsausschüsse gegeben – Lucona, AKH und so weiter und so fort. Wollen Sie wirklich sagen, dass mit der bisherigen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse nichts zustande gebracht worden ist?
Ich glaube, Sie selbst werden bestätigen können, dass dort viel weitergegangen ist, viel Aufklärung vorangetrieben wurde und in weiterer Folge auch entsprechende politische Konsequenzen durch eine entsprechende Gesetzgebung hier im Nationalrat gesetzt wurden. Das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Deswegen wäre dieser Untersuchungsausschuss schon längst einzusetzen.
Ich möchte hier im Hohen Haus ein Beispiel anführen, das auch verdeutlicht, wie wenig eine derzeit laufende Reform mit einem bis dato schon dringend einzusetzenden Untersuchungsausschuss und dessen Verhinderung durch Sie zu tun hat. Jeder hier herin weiß, dass die Geschäftsordnung des Nationalrates, also die Spielregeln für unser Tun hier im Parlament, längst reformbedürftig ist, aber niemand vonseiten der SPÖ oder der ÖVP ist bis dato auf die Idee gekommen, zu sagen: Der Nationalrat ist handlungsunfähig, deswegen stellen wir die Gesetzgebung ein. – Genau um dieses Thema geht es auch bei einer Reform der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.
Natürlich werden wir bemüht sein, da entsprechende Verbesserungen im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen voranzutreiben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Natürlich ist ein wesentliches Ziel, Minderheitenrechte als Fundament dieser ganzen Reform zu implementieren – von der Einsetzung bis hin zu den Möglichkeiten, im Ausschuss selbst als Minderheit tätig zu sein bei der Ladung von Zeugen, auch bei den entsprechenden Beweisbeschlüssen für Unterlagen –, aber glaubwürdig ist es gegenüber der Bevölkerung nicht, wenn SPÖ und ÖVP meinen, das so lange verschieben, verschieben und verschieben zu müssen (Abg. Neubauer: Drei Jahre haben Sie gehabt! Drei Jahre!), bis diese Reform umgesetzt ist, wenn es in den letzten Jahren – ich betone: Jahren! – stets die Möglichkeit gegeben hätte, erstens diese Reform anzugehen. Und zweitens wäre es für Sie von SPÖ und ÖVP bei der derzeitigen Rechtslage allemal leichter, diesen Ausschuss durchzuziehen, denn Sie hätten damit
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