Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 44

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Für die Lenker im Gelegenheitsverkehr galt bisher eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille und für Fahrer von Omnibussen ein Alkoholgrenzwert von 0,1 Promille. Rechtzeitig zum Schulbeginn, meine sehr geehrten Damen und Herren, also im September dieses Jahres wird in Zukunft die Alkoholgrenze für Lenker im Gelegenheitsverkehr auf 0,1 Pro­mille angeglichen. Mit diesen Maßnahmen sollen unsere Kinder und Jugend­lichen im Straßenverkehr noch besser geschützt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch vom zweiten vom Kollegen Ottenschläger und mir eingebrachten Initiativantrag, der gleich im Anschluss debattiert wird, profitieren junge Menschen. Alle 40 000 Männer und Frauen, die jährlich zur Musterung antreten, ersparen sich in Zukunft die amtsärztliche Untersuchung beim Führerschein und damit immerhin bis zu 50 € an Gebühren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend: Mit dem von mir und vom Kollegen Ottenschläger eingebrachten Antrag, die Promillegrenze für Schulbusfahrer rechtzeitig zum Schulbeginn 1. September auf 0,1 Promille zu senken, wird – und davon bin ich überzeugt – das Schutzniveau und die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler bei Schülertransporten wesentlich erhöht werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


10.29.12

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Bei den im Initiativantrag betreffend Gelegenheitsverkehr, über den der Abgeordnete Heinzl aus dem Ausschuss bereits berichtet hat, vorgesehenen Maßnah­men handelt es sich um eine Notwendigkeit, um etwas, das gerade für den ländlichen Raum sehr wichtig ist. Im ländlichen Raum ist das Mietwagengewerbe für einen geschlossenen Teilnehmerkreis, wie zum Beispiel bei den Schülertransporten, nicht in dieser Dichte vorhanden wie im städtischen Bereich. Daher ist es notwendig, dass Taxiunternehmen – und das wird jetzt mit diesem Gesetz vollzogen – für den Transport von Schülern herangezogen werden können.

Dasselbe gilt auch für den Bereich des Patiententransports. Hier befinden wir uns in einer sehr schwierigen Situation. Wie wir wissen, sind unsere Rettungsorganisationen, ob dies der Arbeiter-Samariter-Bund, das Rote Kreuz oder andere Einsatzorgani­sationen sind, angewiesen auf jene Mittel, die durch Krankentransporte hereinkommen. Gerade die Gemeinden sind da auch in der Pflicht. Wir haben eine sehr hohe Band­breite, von 4 € pro Gemeindeeinwohner bis zu 7 €, 8 €, 11 € in manchen Regionen Österreichs, die für die Rettungsorganisationen zur Verfügung gestellt werden, je nachdem – und da ist natürlich der ländliche Raum auch wieder benachteiligt –, wie hoch die Bevölkerungsdichte ist und die Entfernung, die bei den Anfahrten zu den Krankenhäusern zurückzulegen ist.

Daher dürfen wir hier keine Konkurrenzsituation aufkommen lassen. Es ist auch mit den Gebietskrankenkassen sehr wohl verhandelt worden, dass diese Kosten für die Taxiunternehmen gedeckt werden. Das Wesentliche: Während bei Krankentransporten durch Rettungsorganisationen mindestens eine Zweimannbesatzung oder Zweifrauen­besatzung im Rettungsfahrzeug notwendig ist, genügt es hier, dass die Gehbehinde­rung nachgewiesen wird, und dann kann über das Taxigewerbe der Transport durchgeführt werden.

 


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