Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 90

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16.27.43Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1838/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst mit der Ordnungszahl 1838/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Zinggl, die Debatte zu eröffnen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.28.35

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Herr Bundesminister! Wir hatten ja vor der Sommerpause schon einmal das Vergnügen, zum gleichen Thema miteinander zu sprechen, und ich habe Ihnen versprochen, dass wir einander wiedersehen werden, wenn sich Ihr Verhalten nicht ändert. Jetzt ist es tatsächlich notwendig geworden, weil wir nämlich nicht zulassen, dass die Regierung die Rechte des Parlaments missachtet. Das ist eine ganz wichtige Sache.

Seit vielen Monaten versuchen wir, mit Anfragen zum Bundestheaterverband, zum Burgtheater irgendwie Licht ins dunkle Schlamassel zu bringen. Wir machen das, weil wir rechtzeitig auf das schauen, was geschieht, bevor irgendetwas passiert. Und es ist in der Zwischenzeit sehr viel passiert, wie wir wissen. Seitens der Regierung wird diese unsere Arbeit aber leider nicht unterstützt, die Wahrnehmung unserer Kontrollaufgabe wird behindert, unsere Fragen bleiben unbeantwortet.

Das ist zunächst einmal damit begründet worden, dass wir nur das Recht hätten, zu den Aufsichtsratsprotokollen Anfragen zu stellen. Dass das nicht stimmt, wissen Sie in der Zwischenzeit, Herr Minister.

Wir haben die Empfehlungen Ihres Ministeriums dann irgendwie zur Kenntnis genom­men und uns danach gerichtet und haben zu den Protokollen unsere Anfragen gestellt – auch wiederum ohne Antwort. Auf die durchsichtigen und fadenscheinigen Argumentationen, warum wir keine Antworten bekommen haben, möchte ich hier nicht mehr eingehen. Das haben wir vor dem Sommer schon gemacht.

Aber was Sie, Herr Minister, damals im Parlament am 12. Juni behauptet haben, dass der Verfassungsdienst Ihnen die Verweigerung der Antworten begründet und formuliert hätte, das muss ich ernsthaft bezweifeln. Sie wollten nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, was das Ministerium im Zusammenhang mit den Bundestheatern schon immer gewusst hatte. Und ich glaube schon, dass es nicht notwendig sein sollte, dass ich erst ein teures Gutachten in Auftrag geben muss, das Ihnen dann zeigt, dass Sie hier tatsächlich das Interpellationsrecht missachtet haben. Das Gutachten ist auch vom rechtswissenschaftlichen Dienst des Parlaments vollinhaltlich unterstrichen worden. Ich habe Ihnen im Kulturausschuss, Herr Minister, gesagt, dass ich ein Gutachten von Professor Öhlinger habe. Sie haben mir freundlicherweise angeboten, dass Sie, wenn ich Ihnen dieses Gutachten zur Verfügung stelle, mir dann im Gegenzug dafür das Gutachten des Verfassungsdienstes zukommen lassen. Am selben Tag haben Sie das


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