Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 133

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wiederholt ausdrücklich und in breiter Öffentlichkeit gegen Sonderklagsrechte ausge­sprochen hat, befürwortet das Wirtschaftsministerium die in CETA und TTIP vorgese­hene Sonderschiedsgerichtsbarkeit.

3.1) Bundeskanzler Faymann: "Keine Konzerngerichte"

Am 27.3.2014 wird Bundeskanzler Faymann in der Kronen Zeitung unter dem Titel "Kanzler klar gegen US-Konzerngerichte" im Zusammenhang mit TTIP folgenderma­ßen zitiert: "Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind nicht erforderlich. Die EU und die USA haben einen sehr guten Rechtsschutz. Schiedsgerichte sind nicht dazu da, um über die Hintertür soziale und umweltpolitische Standards auszuhöhlen."

Rund einen Monat später, am 23.4.2014, wiederholt der Bundeskanzler seine Position gegenüber der Austria Presseagentur (APA). Im Zusammenhang mit den umstrittenen Sonderklagsrechten bei TTIP wird Bundeskanzler Faymann in der APA-Aussendung zitiert, er sehe "derzeit keine Notwendigkeit für eine solche Schlichtungsstelle, weil so­wohl die Vereinigten Staaten als auch Europa haben ein sehr starkes Rechtssystem".

Ähnlich lautend die Faymann-Presseaussendung vom 15.5.2014: "Die Vorgangsweise des Energiekonzerns Vattenfall in Deutschland hat aufgezeigt, wie politische Zielset­zungen wie ein Atomausstieg durch einzelne Großkonzerne in Gefahr geraten könnten. Die Möglichkeit, dass Konzerne im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens einen Staat klagen können, ist anhand solcher Beispiele alarmierend. Denn es darf nicht sein, dass positive Entwicklungen wie ein Umstieg auf erneuerbare Energien dadurch blockiert werden."

3.2) Wirtschaftsminister Mitterlehner: "Österreich hat Investitionsschutzkapitel von An­fang an befürwortet."

Demgegenüber und in Widerspruch zu den Aussagen des Bundeskanzlers hält Wirt­schaftsminister Mitterlehner in einer Anfragebeantwortung an die Grünen vom 15.4.
2014 unmissverständlich fest: "Österreich hat von Beginn weg die Aufnahme eines In­vestitionsschutzkapitels in den TTIP-Verhandlungen befürwortet." In diesem Sinne agiert auch der österreichische EU-Botschafter, der sich bei der Tagung des EU-Han­delsministerrates am 8. Mai 2014 beim Thema CETA laut Protokoll wie folgt zu Wort gemeldet hat: "Ö hatte die Verhandlungen von Anfang an unterstützt, einschließlich der Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen, erachte das vorläufige Verhandlungs­ergebnis, soweit bekannt, als adäquat und sei grundsätzlich an einem raschen Ab­schluss interessiert. Ö teile die Bedenken, dass ein Abschluss der CETA-Verhand­lungen vor Ende der öffentlichen Konsultationen zu Investitionsschutz im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die Glaubwürdigkeit des Konsultationsprozesses unterlaufe."

Kritik des EU-Botschafters zum geplanten Investitionsschutz, der von mehreren Mit­gliedsstaaten in der gleichen Sitzung massiv kritisiert wird, findet sich im Protokoll kei­ne. Die Aussagen des Botschafters zielen lediglich darauf ab, wie die Öffentlichkeit re­agieren könnte und wie diese eingelullt werden könnte.

3.3) Kanzler von EU-Botschafter desavouiert

Offenbar hat Österreichs EU-Botschafter keine Anweisung bekommen, sich wie die Regierungsspitze ablehnend zum Investorenschutz zu äußern, sondern im Gegenteil, Sonderklagsrechte zu unterstützen. Denn wie sollte es anders erklärbar sein, dass der Botschafter noch mehr als ein Monat nach anderslautenden öffentlichen Forderungen des Bundeskanzlers den Investorenschutz bei CETA gutheißt? Von wem also werden die österreichischen Vertreter beauftragt? Wie kann es sein, dass die österreichische Regierungsspitze von den eigenen Verhandlern desavouiert wird?

3.4) Bindender Beschluss des Bundesrats gegen Sonderklagsrechte

Mittlerweile gibt es auch einen bindenden Beschluss des EU-Ausschusses des Bun­desrats vom 8. Juli 2014 an den zuständigen Bundesminister, in dem sich der Bun-


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