Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 148

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ein Jury-System, also mit Geschworenen, selbst für Zivilgerichtsprozesse. Das sind ganz andere Probleme, auch was die Kosten und so weiter anlangt, die halt in solch ei­nem Verfahren anders und besser geregelt würden. Deshalb heißt es, darüber wird noch diskutiert. (Abg. Pilz: Aber warum sollen wir denn unser Rechtssystem ändern, wenn die Amerikaner ein schlechtes System haben?)

Wir ändern ja unser Rechtssystem nicht. Es gelten ja alle Gesetze! Wir haben nur ein spezielles Schiedsgerichtsverfahren für besondere Tatbestände. (Abg. Kogler: Aber es wird ja angegriffen dadurch!) Und auch da wird man überlegen können – das ist ja gerade Gegenstand des Konsultationsmechanismus –, ob man dort auch ein neues System aufbaut oder ob man eventuell mit bestehenden Gerichten das Auslangen fin­det.

Weil aber immer wieder angesprochen wird – Herr Gabriel hat das auch in der Medien­öffentlichkeit gesagt –, die deutsche Position sei aber eine andere: Ja, es ist im Endef­fekt die, die eben bei den Verhandlungen herausgekommen ist. Das werden Sie im Wesentlichen ja auch nachvollzogen haben.

Zu Frage 27 ergibt sich dasselbe, was bei Frage 19 betreffend CETA bereits angeführt wurde.

Zur Frage 31:

Sowohl die USA als auch Kanada haben klargemacht, wenn ISDS nicht Bestandteil von TTIP oder CETA wäre, dann hätte das Auswirkungen auf den Gesamtvertrag. Ich würde das jetzt auch nicht weiter ausformulieren. Das wird dann Ergebnis der weiteren Gespräche und Verhandlungen sein, wenn unsere Position dazu klar ist. Die Kom­mission befürchtet, dass dadurch die Verhandlungen insgesamt in Frage gestellt wer­den könnten. Mich würde das besorgt stimmen – Sie stimmt es weniger besorgt. Aber da schauen wir uns dann am Ende an, wer wirklich profitiert und wer nicht.

Es ist natürlich das Gesamtinteresse auch einer der Gründe, warum die deutsche Bun­desregierung – mit allen, also auch dem Wirtschaftsminister und anderen – festgestellt hat, dass ISDS eben unter den Umständen, die jetzt noch geprüft werden, im Sinne des europäischen Gesamtinteresses am insgesamt vorliegenden Abkommen notwen­dig sein könnte.

Zur Frage 32:

Nein, in das TISA-Abkommen sollen keine Sonderklagsrechte und Investitionsschutz­bestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden.

Zu den Fragen 33 und 35:

Ich kann nur für mein Ressort sprechen und nicht für den Bundeskanzler. Soweit vom Bundeskanzleramt Stellungnahmen abgegeben werden, sind sie eingearbeitet und auch entsprechend, was die Information anbelangt, transparent. Wir setzen auf Trans­parenz – ich habe es schon vorher mehrfach angesprochen, und es wird uns auch at­testiert. Die Grenzen unserer Veröffentlichungsmöglichkeiten ergeben sich aufgrund der Gesetzeslage und aufgrund der EU-Rechtsvorschriften. Dass man das weiterentwi­ckeln sollte, ist auch keine Frage.

Das BMWFW setzt sich aber darüber  (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Bitte? (Abg. Brosz schüttelt den Kopf, ohne seinen Zwischenruf zu wiederholen.) Nein, ich beant­worte gerne auch Zwischenrufe, aber (Abg. Brosz: Die Transparenz der Bundesre­gierung bei Beantwortung ist generell „sehr hoch“!)

Also, ehrlich gesagt, uns da eine nicht gegebene Transparenz zu unterstellen, das se­he ich schon als ziemlich übertrieben an. Ich meine, wir haben wirklich alles vorge­legt – und im Endeffekt, Sie wissen es genau, eigentlich gegen das Gesetz. Aber wenn


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