Zu den Fragen 9 bis 12 sowie 15:
Das CETA-Verhandlungsergebnis wurde im Rahmen des innerösterreichischen Koordinierungsprozesses den daran beteiligten Stellen zur Prüfung übermittelt. Stellungnahmen langten seitens des BKA, des BMEIA, des BMF, des BMFLUW, der WKÖ sowie von BAK und ÖGB gemeinsam – nicht in einem Postpaket – bei uns ein. Die jeweils koordinierte österreichische Position wurde in weiterer Folge im Rahmen der bisher stattgefundenen Tagungen des EU-Ratsausschusses für Handelspolitik jeweils vertreten, zuletzt am 12. September 2014. Der diesbezügliche Sitzungsbericht ist dem Parlament bereits gemäß § 3 Z 10 des EU-Informationsgesetzes übermittelt worden.
Dass dann nicht die Frage kommt, weil da auch vom Zwischenergebnis die Rede ist: Was ist der Stand? – Wer es nicht gelesen hat, dem darf ich sagen: Der allgemeine Teil wird eher positiv bewertet, das Investitionsschutzabkommen wird von allen ziemlich kritisch bewertet, und das dürfte auch dem entsprechen, was hier erwartet wird.
Was die Fragen 13 und 14 anlangt:
Nichtregierungsorganisationen sind in den formellen Koordinierungsprozess nicht eingebunden, das BMWFW organisiert jedoch laufende Informationsveranstaltungen (Zwischenrufe bei den Grünen) – Die Industriellenvereinigung wird als Sozialpartner gesehen über, ich glaube, schon dreißig Jahre hinweg. (Abg. Brosz: gehört ja auch zur Regierung!) Schauen Sie, die Praxis haben wir schon etwas länger, aber wir können gerne bei anderer Gelegenheit auch über diese Vorgangsweise diskutieren.
Das BMWFW organisiert jedoch laufend Informationsveranstaltungen, zu denen auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen sind. Wir haben selbst im Ausschuss darüber diskutiert beziehungsweise festgestellt, dass Greenpeace und andere unsere Informationspolitik als vorbildlich erachten. Wir haben also, auch was TTIP anlangt, eine weitere Verhandlungsrunde und Informationsrunde angesetzt, zu der unter anderem der EU-Chefverhandler für TTIP, Herr Ignacio Garcia Bercero, am 8. Oktober 2014 in Wien eintreffen und darüber diskutieren und informieren wird.
Die Einbindung bestimmter Sozialpartner über EU-Vorhaben ist in Österreich auf Gesetzesebene geregelt: Wirtschaftskammergesetz, Arbeiterkammergesetz, für ÖGB und LKÖ Bundesgesetz über Stellungnahmen im Rahmen der Rechtssetzung der EU.
Zur Frage 19:
Das haben wir eigentlich schon diskutiert: Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegung, ISDS, zwischen Industrieländern mit hoch entwickeltem Rechtssystem. Es ist die Frage, ob man das im Endeffekt braucht, wenn man sich anschaut – ich habe die Unterlagen mit –, gegen wen ein derartiges Verfahren schon eingeleitet worden ist. Es gibt eine entsprechende Darstellung von der UNCTAD aus dem Jahr 2012: Argentinien 52 Verfahren, Venezuela 34, Ecuador 23 und dann an sechster Stelle Kanada 19. (Abg. Zinggl: Na ja, 19 sind ja nicht nichts!) Also ich möchte denen nicht nahetreten, aber offensichtlich dürfte in diesem Fall ein entsprechender Streitbeilegungsmechanismus einen bestimmten Sinn gehabt haben. Wenn Sie weiterlesen, was ich jetzt nicht getan habe, dann werden Sie feststellen, dass Deutschland oder Österreich so gut wie nicht erwähnt werden. Das heißt – in Deutschland zählt man, glaube ich, drei Fälle –, wir machen das im Wesentlichen sehr, sehr seriös, es hat keine Klagen gegeben.
Natürlich gibt es Argumente, die dagegen sprechen, ich habe sie schon erwähnt, und somit sind wir beim sachlichen Teil der Auseinandersetzung. Man kann immer das Ausmaß, den Mechanismus diskutieren. Eine Frage, die schon öfter angeklungen ist, ist beispielsweise: Kann man nicht mit bestehenden Gerichten agieren? Dazu ist uns gesagt worden: In Amerika, in den Vereinigten Staaten, aber auch in Kanada gibt es
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