Wahlen!) – Ja, da helfen Sie mit. Nur weil Sie einmal ein bisschen etwas gewonnen haben. Warten Sie ab, es kommen auch noch andere Wahlen. (Beifall bei der ÖVP.)
Allgemein möchte ich feststellen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie haben nichts dazugelernt!) ... – Wenn Sie mich schon provozieren wollen, dann müssen Sie sich das auch anhören. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie haben wirklich nichts dazugelernt!) Frau Oberlehrer, danke schön. Ehrlich, das „dazugelernt“ und so weiter kann ich auch schon nicht mehr hören. (Abg. Lopatka: Frau Professor Glawischnig!) Frau Professor, ja, wie immer. Aber ich möchte mich wieder auf den Ernst der Anfrage konzentrieren. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
Entschuldigung, Frau Glawischnig, aber wenn Sie derartige Zwischenrufe machen, die einfach ganz etwas anderes beinhalten als die Anfragebeantwortung, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn ich darauf repliziere, was Sie hier dazwischenrufen, oder Sie hören auf damit. Okay. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf fortfahren – obwohl, mir ist es wurscht, mir ist es egal, ich wollte die Zeit einhalten, aber wenn Sie wollen, rede ich halt länger. (Abg. Brosz: Aber die Zeit können Sie nur einhalten, wenn Sie die Fragen beantworten!) Ja, wenn Sie sich wieder beruhigen. Darf ich fortsetzen? (Abg. Pirklhuber: Sie können schon weiterreden! – Weitere Zwischenrufe bei Grünen, SPÖ und ÖVP.) Ich weiß, ich habe auch schon öfter zitiert: Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden. Das ist von Konrad Lorenz, aber macht nichts, der war auch nicht schlecht. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich möchte festhalten, was Weisungen anlangt, dass das die koordinierte, allgemeine österreichische Position ist, und in die Erstellung der Weisungen sind die Ministerien, die betroffen sind, aber auch das Bundeskanzleramt immer eingebunden. Ein A-Punkt ist ein Annahmepunkt, und ein Annahmepunkt ist kein Diskussionspunkt, weshalb es keine Debatte in der Folge dazu, sondern lediglich die Empfehlung zur Zustimmung gegeben hat.
Zu den Fragen 2 bis 6, 17 und 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 – es sind immer dieselben Fragen, nur wurde jedes Abkommen betreffend einzeln gefragt; es schaut daher in der Form etwas verkürzt aus, ist aber immer die gleiche Frage –:
Die österreichische Position zu CETA und allen anderen Themen im Bereich der EU-Handelspolitik wird laufend in einem bei uns – wenn wir zuständig sind – im BMWFW angesiedelten innerösterreichischen Koordinierungsprozess erarbeitet, an dem sämtliche betroffenen Ministerien sowie die Sozialpartner eingebunden sind. Das sind insbesondere BKA, BMEIA, BMF, BMASK, BMLFUW, BMVIT, BMJ, BMI und so weiter; seitens der Sozialpartner, auf die ich dann noch zu sprechen komme: WKÖ, Bundesarbeitskammer, ÖGB, Landwirtschaftskammer, Vereinigung österreichischer Industrieller. (Abg. Krainer: Das ist kein Sozialpartner!) Bitte? (Abg. Krainer: Die Industriellenvereinigung ist kein Sozialpartner!) – Darauf komme ich gleich zu sprechen.
Zur Frage 7:
Die Auflistung ist abschließend.
Zur Frage 8:
Der Verhandlungstext stellt in Artikel X 9.4. – nicht 9.3. – klar, dass enttäuschte Erwartungen von Investoren nur insofern relevant sein können, als sie auf konkreten Äußerungen, also Specific Representations, von Vertretern des Gaststaates beruhen, auf die sich der Investor legitimerweise verlassen konnte, die wesentlich für die Investitionsentscheidung waren und die vom Gaststaat in der Folge zunichtegemacht wurden.
Das ist im Prinzip die Geschichte mit Vattenfall und anderen, dass in Wahlversprechen etwas gesagt worden ist, was dann durch die Gesetze konterkariert worden ist.
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