ob man sie in dem Umfang braucht. Deswegen haben wir einen Konsultationsmechanismus auf EU-Ebene, was den Investitionsschutz anlangt. Da bin ich genau der gleichen Meinung wie der Herr Bundeskanzler. Wir haben eine offizielle Position – ich komme gleich zu den Fragen –, und das ist natürlich die Verhandlungslinie von Österreich gewesen, auch mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Aber so wie Herr Sigmar Gabriel, so wie der Herr Bundeskanzler bin auch ich der Meinung: Aufgrund der bisherigen Verhandlungen hat sich ergeben, dass man die eine oder andere Position vom Streitbeilegungsmechanismus von der Ausformung her diskutieren muss.
Jetzt komme ich auf den österreichischen EU-Botschafter zu sprechen, den Sie in Ihrer Anfrage zitieren und uns unterstellen, wir würden Sie hintergehen. Da ist nämlich schon eine entsprechende Passage enthalten, und das ist für mich interessant: Er sagt, wir haben die Verhandlungen unterstützt, auch den Investitionsschutz unterstützt, aber am Schluss meint er:
„Österreich teile die Bedenken, dass ein Abschluss der CETA-Verhandlungen vor Ende der öffentlichen Konsultationen zum Investitionsschutz im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die Glaubwürdigkeit des Konsultationsprozesses unterlaufe.“
Eine ganz klare Festlegung: Wenn man euch schon einlädt in Europa, dann wartet das auch ab! Das gilt für mich auch für CETA. Im Endeffekt werden wir CETA nicht beschließen können, wenn wir diesen anderen Prozess nicht abwarten.
Zusammenfassend: Trennen Sie! Schauen Sie sich den Aspekt das Freihandelsabkommen betreffend an und geben Sie zu, das ist eigentlich etwas Gescheites!
Zweitens muss man einerseits für möglichst große Transparenz und andererseits für einen Investitionsschutz sorgen, der dem entspricht, was man in den Staaten eigentlich haben sollte. Das kann man relativ entspannt, ohne Agitation, feststellen, aber dazu kommen wir noch, und irgendwie werden wir wahrscheinlich zu vernünftigen Regelungen finden. Aber wenn man es als Thema braucht, um die Leute ein wenig zu verunsichern, Chlorhendl und so weiter – okay, dann führen wir die Diskussion. Ich brauche das nicht, nicht auf dem Niveau. Ich wundere mich, dass Sie auf dieses Niveau einsteigen, das finde ich eigentlich beachtlich negativ. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
Damit komme ich zu den einzelnen Fragestellungen.
Ich möchte zusammenfassend schon noch einmal darauf hinweisen, wenn das einigermaßen knapp (Abg. Kogler: Sie apostrophieren da dauernd Hühner, von denen ich noch nicht einmal geredet habe hier herinnen! – Rufe bei der ÖVP: Sie haben es sogar plakatiert!) – Entschuldigung, das habt ihr sogar plakatiert gehabt. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) Entschuldigung, aber eure Zeit soll nicht überstrapaziert werden. Herr Kogler, wären Sie dann so nett, mir zuzuhören, denn Sie werden mich dann wieder fragen: Ist alles beantwortet?
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die meisten Fragen schon in Anfragebeantwortungen, im EU-Unterausschuss und auch sonst noch beantwortet worden sind, aber ich werde versuchen, das noch einmal zusammenzufassend zu tun.
Zu den Fragen 1 und 16:
Das CETA-Verhandlungsmandat, das Grundmandat, wurde im Rat am 27. April 2009, und zwar im Rat Allgemeine Angelegenheiten, einstimmig und als A-Punkt beschlossen; das Ergänzungsmandat zum Investitionsschutz ebenso, und zwar am 12. September 2011. Österreich war bei beiden Ratstagungen durch Vizekanzler Dr. Spindelegger vertreten.
Allgemein halte ich fest, damit da kein Missverständnis entsteht – wir werden ja gerne missverstanden (Abg. Glawischnig-Piesczek: Besonders bei der Bevölkerung bei
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