haben für die österreichische Bevölkerung! Das ist doch die entscheidende Frage! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Schauen Sie, das ist doch so ein klassisches Beispiel: Ist es ein gemischter Vertrag oder ist es keiner? – Na, die haben in Brüssel darüber nachgedacht, und was sie gesagt haben, ist: Es ist doch kein gemischter; da ersparen wir uns die nationalen Parlamente, die sind eh so unberechenbar.
Natürlich ist es ein gemischter Vertrag, und der Herr Vizekanzler hat es ja vorhin auch gesagt: Es geht um Kompetenzbereiche, die nicht nur ISDS, sondern auch den Verkehr und andere Bereiche betreffen, wie Arbeitsschutz, Berufsqualifikation und so weiter. Das können Sie heute nachlesen in der „Tagesschau“.
Das ist also erwiesen, darüber brauchen wir gar nicht mehr zu diskutieren. Endlich gibt es dort eine neue Kommissarin, und die soll sich demnächst im Europaparlament gleich einmal eindeutig deklarieren, und dann werden wir weitersehen. Aber das ist eine Vorgangsweise, die auch dem Volumen entspricht.
Und was mich selbst auch stört, ist, wenn ein Großkonzern die Deutschen jetzt wegen des Stopps oder des Moratoriums bei den Atomkraftwerken um 3,5 Milliarden klagt. – Na, „super“!
Sie beschreiben das in Ihrer Dringlichen Anfrage ohnehin so treffend: Da hat man eine Liste von Rechtsanwälten, daraus werden dann welche ausgesucht, die setzen sich in unterschiedlichen Rollen zusammen und bestimmen dann, ob man 5, 10, 15 Milliarden oder wie viel auch immer zu „brennen“ hat, weil man sich an gewissen Gesetzesinitiativen beteiligt hat, die die Investitionen beziehungsweise die Gewinnerwartung geschmälert haben, oder ob gar eine „indirekte Enteignung“ vorliegt – das ist überhaupt eine süße Formulierung! (Abg. Pirklhuber: So schaut’s aus! So geht das! „Super“ Geschäft! – Abg. Kogler: ... Eigentum schon über der Allgemeinheit!)
Das kann man nicht wollen, denn das heißt dann nichts anderes, als dass die sagen: Es gibt zwei Arten von Freihandelsabkommen, jene mit den Ländern der Dritten Welt, berechtigt, und dann gibt es die mit der „komischen“ EU, die dort Lebensstandards, Sozialstandards, Verbraucherschutzstandards haben, die uns einfach zu hoch sind, weil wir dann nicht wirklich unsere Geschäfte machen, unsere Produkte verkaufen und unsere Investitionen tätigen können. – Und da müssen wir Nein sagen!
Da sollte man eigentlich nicht hier ans Rednerpult treten und Misstrauen säen, sondern einen nationalen Schulterschluss machen, denn das betrifft alle in Österreich. (Abg. Kogler: Ja! Haben wir schon angefangen!) Alle sind davon betroffen, und da sollte man eigentlich zusammenhalten, und jetzt nicht so charmant, aber doch ein bisschen, sagen wir einmal, überheblich lächeln, wie Sie, Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek, das gerade gemacht haben, wenn ich mir diese leise, kleine Kritik hier vom Rednerpult aus erlauben darf.
Daher sollte man versuchen, die Argumentation in diese Richtung zu bringen. Ich könnte Ihnen noch weitere Dinge zitieren. Auch diese Frage nach dem Vorsorgeprinzip – völlig richtig! Erst wenn ich Bauchweh habe oder wenn es mir ganz schlecht geht und ich dann klagen gehe, wird dieses Produkt vom Markt genommen?! Ich will gefälligst eine Klärung haben, bevor das Produkt auf meinem Tisch landet oder ich in irgendeiner Weise Zugang zu diesem Produkt habe. Darüber brauchen wir nicht zu reden, das ist doch völlig klar. (Abg. Steinbichler: Wo informieren Sie sich?) Das sind die Basics, und das muss in Wirklichkeit auch vertreten und durchgesetzt werden.
Was heißt das? Das heißt ganz einfach, dass wir dafür eintreten müssen, dass es, sollte es überhaupt zu einem Ergebnis kommen, den ganz normalen, transparenten Weg zu gehen hat. Bis jetzt ist es mit der Transparenz danebengegangen, wurde Miss-
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