Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 245

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setz als Verwaltungshelfer für die Polizei tätig werden. Das heißt, es geht wieder um etwas anderes. Das ist aber das Einzige, womit das Innenministerium seine Aussage begründet, wir hätten ohnedies einen effektiven Grundrechtsschutz.

Das Problem ist nur, dass dieser nicht gegeben ist. Und als ich im Ausschuss gesagt habe, im Bericht der Volksanwaltschaft wird das auch kritisiert, dass er nicht gegeben ist, hat Frau Gessl-Ranftl gesagt, es werden eh alle Empfehlungen von der Gemeinde Vordernberg umgesetzt. Das Problem ist nur, die Gemeinde Vordernberg kann keine bundesgesetzlichen Regelungen machen und die kann keinen Grundrechtsschutz ein­führen. (Zwischenruf der Abg. Gessl-Ranftl.)

Ja, das ist möglich. Aber der kann keinen Grundrechtsschutz durchführen, Frau Kolle­gin! Das geht nicht. Die Gemeinde hat keine Kompetenz, wenn es um diese Gesetze geht.

Das Problem an dem Ganzen ist: Wir diskutieren hier menschenrechtliche Probleme, und es ist immer das Gleiche. Das spiegelt einfach wider, wie die Regierungsparteien sich mit diesem Thema auseinandersetzen, nämlich so gut wie gar nicht. Wenn wir konkrete menschenrechtliche Probleme in Österreich diskutieren, dann stellen sie sich entweder blind oder taub und wollen zu diesem Thema schlichtweg nichts sagen. (Bei­fall bei NEOS und Grünen.)

21.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


21.07.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scherak, ich finde das ziemlich unverfroren, dass Sie sich hier herstellen und sagen, die Regie­rungsfraktionen nehmen die Menschenrechte nicht ernst, weil sie nicht bereit sind, sich damit auseinanderzusetzen. Das ist ungeheuerlich, was Sie da behaupten. Nur weil Ihr Antrag keine Mehrheit gefunden hat, behaupten Sie, uns wären die Menschenrechte nicht wichtig. Das lehne ich kategorisch ab, und das ist nicht in Ordnung, dass Sie das hier ansprechen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Jetzt kann man darüber diskutieren, warum der eine Antrag noch nicht angenommen wurde oder vertagt wurde, aber das Thema, das wir hier beim gegenständlichen Antrag behandeln, der von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde und in dem es um Gewalt gegen Frauen und auch um häusliche Gewalt – gegen Kinder und andere – geht, ist ein so ernstes, das es wert ist, dass man es hier breit diskutiert und ernsthaft diskutiert. Es wurden zwar schon sehr viele Fortschritte erzielt, aber das Problem ist nach wie vor ein enormes. Und das Problem ist ja nicht nur eines für die Opfer, son­dern auch eines für die Familien, für die Bekannten, für die gesamte Gesellschaft; und es ist kein österreichisches, sondern ein europäisches und internationales. Insofern ist es zu begrüßen, dass die designierte Außenbeauftragte Mogherini sagt, sie will sich des Themas Gewalt gegen Frauen – ich sage das bewusst als Mann –, dieser Sache annehmen, weil das nach wie vor einer Lösung bedarf.

Die Studie, die hier bereits von der Abgeordneten Pfurtscheller erwähnt wurde – ande­re Redner haben sie auch angesprochen –, besagt ja eindeutig, und das ist das Beson­dere an der Studie, dass hier nicht nur erwachsene Frauen untersucht wurden, son­dern Frauen auch darüber Auskunft geben, wie es ihnen bereits in der Kindheit ergan­gen ist. Es ist also eine sehr umfassende Studie, und das Ergebnis der Auswertung ist sehr schlimm, weil immerhin ein Drittel der befragten Frauen sagen, ja, sie sind bereits Opfer von Gewalt geworden, und sehr viele davon bereits in jungen Jahren, in der Kindheit. Und da geht es nicht nur um körperliche, um sexuelle Gewalt, sondern auch um psychische Gewalt.

 


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