Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 24

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auch einiges an Ressourcen. Umso unverständlicher ist es daher, wenn jetzt das im Aufbau befindliche Zentrale Cyber Schulungszentrum an der Führungsunter­stützungs­schule durch den geplanten Verkauf der Starhemberg-Kaserne von ihrem Standort verlegt werden soll. Gerade dieses Cyber Schulungszentrum soll doch auch eine wesentliche Säule im Rahmen der Optimierung des Präsenzdienstes sein.

In die Infrastruktur dieser Kaserne wurde erst vor kurzer Zeit viel Geld investiert, und Teile unter strengsten Auflagen des Denkmalschutzes generalsaniert. Diese Investitio­nen sind nicht wieder einbringlich und wären verloren.

Die angebliche Stärkung der Miliz scheint mehr Schein als Sein und bezieht sich nur auf die Aufstellung neuer Milizkompanien. Zuvor werden den bestehenden Miliz-Ba­taillo­nen aber noch die schweren Waffen und die Stabsteile entzogen.

Woher der Nachwuchs für diese neuen Einheiten kommen soll, ist ebenfalls offen, wie auch, ob das Versprechen „klarer regionaler Bezug der Miliz“ ein Synonym für „fahr­zeug­loser“ und unbeweglicher Verband ist.

Im Zusammenhang mit dieser „Stärkung“ soll auch das Miliz-Versorgungsbataillon aufgelöst werden. Es besteht aus 100% Milizsoldaten und hat keine eigenen Fahr­zeuge. Diese würden im Einsatzfall zugewiesen werden. Seit der Aufstellung hat sich das Bataillon durch viel persönlichen Einsatz der Milizsoldaten entwickelt und gefestigt und besitzt einen hohen Ausbildungsstand und volle Einsatzfähigkeit.

Vor dem Hintergrund, dass weitere Milizeinheiten geschaffen werden sollen, scheint die Auflösung eines bestehenden, funktionierenden und bewährten Verbands mehr als fragwürdig. Gerade die in der aktuellen Beurteilung der wahrscheinlichen Einsatzsze­narien häufig bemühte Katastrophenhilfe kann bei größeren Einsätzen die Versorgung sowohl der eingesetzten Kräfte, so wie auch der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Hilfsgütern bis hin zu Treibstoff erfordern.

Da dieses Miliz-Bataillon derzeit keine Fahrzeuge oder Waffensysteme besitzt, die laufende Kosten verursachen, sind keinerlei Einsparungen durch die geplante Auflö­sung erkennbar.

Diese Maßnahmen helfen weder dem Bundesheer noch den Bürgern Österreichs.

Denn wie General Commenda schon richtig die Lage beurteilt hat:

„Das Problem des Bundesheeres sind nicht fehlende Konzepte, sondern fehlende Budget­mittel.“

Die Bundesregierung sei erinnert:

Im Bundes-Verfassungsgesetz sind die verfassungsrechtlichen Aufgaben des  Öster­reichischen Bundesheeres normiert.

Immer noch gilt Artikel 9a Bundes-Verfassungsgesetz:

„(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bun­desgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. ()“

sowie Artikel 79 Bundes-Verfassungsgesetz:

„(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

 


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