Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 66

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Um verantwortlich zu handeln, müssen Sie Prioritäten setzen, damit wir nicht dann, wenn es zur Katastrophe kommt, irgendwann einmal sagen müssen: Hätten wir diesem Bundesheer im Jahr 2014 doch mehr Mittel zur Verfügung gestellt! – Wenn wir diesem österreichischen Bundesheer diese Mittel nicht zur Verfügung stellen, meine Damen und Herren, dann ist dies in Wirklichkeit ein Bruch der Verfassung und, um es etwas spitz zu sagen, es ist der gewaltlose Hochverrat mit den Mitteln des Budgetrechts.

Es lebe das österreichische Bundesheer! Es lebe die Republik Österreich! – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte. (Abg. Rädler: Pastarianer! – Abg. Alm  auf dem Weg zum Rednerpult –: Fast, Herr Rädler! „Pastafari“ heißt es!)

17.15.15

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Wie Kollege Schönegger schon fast richtig erwähnt hat, wird ein Antrag von uns folgen. Fast richtig deswegen, weil Sie meinten, das Volk habe entschieden. Das stimmt so nicht. Sie haben das Volk befragt; für eine Entscheidung hat der Mut ja nicht ganz gereicht, sonst hätten Sie die einfache Entscheidungsfrage gestellt: Allgemeine Wehrpflicht, ja oder nein? Diese Entscheidungsfrage ist natürlich nicht gekommen.

Wir werden heute beantragen, die allgemeine Wehrpflicht nicht abzuschaffen, sondern auszusetzen – es handelt sich bei dieser allgemeinen Wehrpflicht ja eigentlich nur um eine Wehrpflicht für Männer –, zwar nicht gegen das Ergebnis dieser Volksbefragung, sondern im Sinne seiner Konsequenz, und diese Konsequenz ist der bedauernswerte Zustand des österreichischen Bundesheeres.

Während auf der einen Seite das Geld für den notwendigen Betrieb fehlt, wird eine Ausbildungsinfrastruktur aufrechterhalten, die unfertige Ausgebildete produziert. Die Soldaten erreichen nach sechs Monaten Grundwehrdienst ohne Milizübungen keine Feldeinsatztauglichkeit. Die allgemeine Wehrpflicht produziert Kosten, bringt aber keinen militärischen Nutzen mehr. Das Geld fehlt für den sinnvollen Aufbau eines Berufsheeres mit einer Freiwilligenmiliz. Das ist bestenfalls symbolische Landesvertei­digung, die langfristig zum vollständigen Verlust der Verteidigungsfähigkeit führen wird. Wenn es darauf ankommt, muss sich das Heer ohnehin zurückziehen – siehe Golan, wo dann Soldaten aus Nepal oder von den Fidschi-Inseln die Arbeit der österreichi­schen Soldaten fortsetzen.

Wir können und wollen uns diese allgemeine Wehrpflicht anscheinend nicht mehr leisten. Die österreichische Sicherheit ist längst nicht mehr von der Wehrpflicht für Männer abhängig. Das Hauptargument, die militärische Landesverteidigung, ist in der Debatte ohnehin schon längst weggefallen. Deswegen konzentriert sich die Vertei­digung der allgemeinen Wehrpflicht immer auf Nebenschauplätze und Sekundärargu­mente.

Wir hätten da zum einen den Katastrophenschutz. Der Katastrophenschutz ist nicht primäre Aufgabe. Der kann mit einem Berufsheer und dem Ausbau der Blaulichtorgani­sationen gemeinsam genauso wahrgenommen werden.

Und zum anderen ist da natürlich der Zivildienst. Viele haben bei der Volksbefragung für die Wehrpflicht gestimmt, um den Zivildienst zu erhalten, aber der Zivildienst ist auch keine Aufgabe der allgemeinen Wehrpflicht. Das darin verpackte Argument ist ja eigentlich, dass dem System dann die billigen Arbeitskräfte fehlen. Wer so argumen­tiert, begeht aber nichts anderes als eine geistige Menschenrechtsverletzung – sehr oft


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