Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 141

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Zu den Fragen 50 und 51:

Die Ressortzuständigkeiten bestimmen sich nach dem jeweiligen Bundesministerien­gesetz und seiner Anlage, die genau die jeweiligen Kompetenzen der einzelnen Minis­terien für diese Legislaturperiode festlegen.

Zur Frage 52:

Davor war keine politische Einigung mit den Bundesländern möglich.

Zur Frage 53:

Ja, da die Verhandlungspartner erst durch den durch die EU aufgebauten Zeitdruck be­reit waren, von noch größeren Gegenforderungen abzugehen, nämlich vom unbefriste­ten Opt-out und von der Übernahme der Kosten seitens des Bundes.

Zur Frage 54:

Es gab keine Geheimverhandlungen. Im Gegenteil, es waren alle politisch Verantwort­lichen – die Länder, die zuständigen Ministerien –, alle Sozialpartner, Träger der priva­ten und konfessionellen Krankenanstalten und die Ärztekammern zu diesen Verhand­lungen beigezogen. Ich selbst war damals noch als Vertreterin des ÖGB bei diesen Verhandlungen an einem riesigen runden Tisch beigezogen. Also es waren alles, nur keine Geheimverhandlungen.

Zur Frage 55:

Es gibt tatsächlich keine Übergangsfrist. Das Gesetz sieht als Grundsatz die 48-Stun­den-Woche bereits ab dem 1. Jänner 2015 vor. Für jene Spitäler, die es nicht schaffen, diesen Grundsatz einzuhalten, gibt es die Möglichkeiten, Ausnahmen in Anspruch zu nehmen, diese sind jedoch begrenzt.

Zur Frage 56:

Diese Frage ist an die Krankenanstaltenträger zu richten.

Zur Frage 57:

In Betriebsvereinbarungen werden noch andere Themen als das Opt-out behandelt. Eine Betriebsvereinbarung ist jedoch Voraussetzung für eine mögliche individuelle Zu­stimmung der Ärzte und deswegen ganz wichtig, denn es schützt den einzelnen Arzt davor, dass er im Prinzip alleine etwas unterschreiben muss, ohne dass der Betriebs­rat, die Personalvertretung zustimmt.

Zu den Fragen 58 bis 60:

Auch diese Fragen sind an die Krankenanstaltenträger zu richten.

Zu den Fragen 61 bis 63:

Meinem Ressort liegen keine Zahlen über AbsolventInnen des Medizinstudiums und damit auch keine Zahlen von Abwanderungen ins Ausland vor, da es sich um den Zu­ständigkeitsbereich des BMWFW handelt und andererseits die Differenz zwischen der Zahl der StudienabsolventInnen und der Zahl der jungen TurnusärztInnen nicht exakt auf die Abwanderung ins Ausland schließen lässt.

Das BMWFW beauftragt jährlich im Rahmen des EU-Monitoringberichts zur Mediziner­quote eine Befragung von Medizinstudierenden im letzten Studienjahr. Für 2014 war darüber hinaus erstmals eine eingeschränkte Folgebefragung von AbsolventInnen vor­gesehen, und die Ergebnisse werden derzeit im BMWFW aufbereitet.

Zu den Fragen 64 bis 66:

Die Antwort auf diese Fragen finden Sie in dem vom BMG an den Nationalrat über­mittelten Vorhabensbericht, in dem ausführlich auf die österreichische Positionierung ein­gegangen wird.

 


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