wendungen ermöglicht. In Wien und der Steiermark sind die vollen Codiermengen bereits gewährleistet, in den anderen Trägern wird daran gearbeitet.
Zu den Fragen 33 und 34:
Die Schnittstelle für das Registrieren und Abrufen von Befunden für die Krankenhaus-Software liegt bereits vor und wird im Laborumfeld getestet. In der Folge finden weitere Tests mit den ELGA-Bereichen der Krankenanstaltenverbünde statt.
Die Anbindung der Arztsoftware an ELGA wird sich an den Releases der e-card-Infrastruktur orientieren. Die Entwicklung dieser Schnittstellen ist in Arbeit. Sie werden im Laufe des Jahre 2015 verfügbar gemacht.
Zur Frage 36:
Nein. Die Regelung des personalisierten Zugriffs innerhalb des Krankenhauses wird durch die interne Berechtigungssteuerung gewährleistet werden. Die alleinige Identifizierung „Krankenhaus“ oder „Abteilung“ ohne Personalisierung reicht nicht.
Zur Frage 37:
Grundsätzlich ist aus Datensicherheitsgründen die dezentrale Speicherung vorgesehen. Bei der e-Medikation haben wir uns aus Gründen der technischen Performance für eine zentrale Speicherung entschieden.
Zur Frage 38:
Ja, sofern ein entsprechender Auftrag der/des Betroffenen vorliegt sowie die Einhaltung weiterer Anforderungen, die im § 10 der ELGA-Verordnung genannt sind, gewährleistet ist.
Zur Frage 39:
In ELGA werden ausnahmslos alle Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten protokolliert.
Zur Frage 40:
E-card und Ausweis.
Zur Frage 41:
Auf alle verfügbaren Daten, jedoch nur mit einer Leseberechtigung.
Zu den Fragen 42 bis 44:
Entsprechend der Entschließung des Nationalrates ist eine laufende Information des Parlaments über Ergebnisse der Zielsteuerung Gesundheit vorzusehen. Diesem Ersuchen werde ich natürlich nachkommen, und da in nächster Zeit weitere Maßnahmen abgeschlossen werden und Ergebnisse vorliegen, wird ganz sicher vermehrt ein Austausch mit dem Parlament erfolgen.
Zu den Fragen 45 bis 48:
Durch eine entsprechend frühzeitige Einbindung der PatientInnenvertretungen inklusive Selbsthilfegruppen bei der Konzeptionierung, durch Schaffung attraktiver Angebote und entsprechende Informationsarbeit betreffend vorliegende Ergebnisse. Wir haben das zum Beispiel bei der Erarbeitung des Primärversorgungskonzeptes so gehalten. Die Umsetzung auf Länderebene und die Einbindung entsprechender Vertreter ist die Sache der Partner auf den Länderebenen.
Zur Frage 49:
Die Kritik des Fiskalrates ist in dieser Form nur schwer nachvollziehbar. Wie das Monitoring zur Finanzzielsteuerung deutlich aufzeigt, werden die gesetzten Finanzziele erreicht beziehungsweise sogar unterschritten.
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