unklar: zum einen, was die medizinische Versorgung betrifft, zum anderen, was den wissenschaftlichen Bereich betrifft. Es gibt in diesem Zusammenhang keinen gemeinsamen Leistungsauftrag, es gibt keine gemeinsam abgestimmte Gesamtfinanzierung, keine gemeinsame Personalplanung, keine gemeinsame Führungsstruktur, keine rechtsträgerübergreifende Budgetierung, keine mittelfristige Planung, kein gemeinsames Berichtswesen, und die Mittelaufbringung ist gleichzeitig komplex.
Wir haben im AKH eine kollegiale Führung, das sind der medizinische Direktor und der Verwaltungsdirektor und gleichzeitig auch der Pflegedirektor. Die sind zuständig für die Bediensteten der Gemeinde Wien. Auf der anderen Seite haben wir einen Rektor, der zuständig ist für die Bundesbediensteten, nämlich für alle Ärzte. Das heißt, dass der medizinische Direktor nicht die Möglichkeit hat, die ihm zufallenden gesetzlichen Aufsichtspflichten wahrzunehmen.
Die Ärzte leisten, da es keine gemeinsame Planung gibt, in der Nacht Journaldienst, das heißt, sie operieren, wenn Notfälle auftreten. Die OP-Schwestern wiederum sind gleichzeitig Bedienstete der Gemeinde Wien, sie haben in der Nacht regulären Dienst. Das führt dazu, dass ihre Auslastung zwischen 17 Prozent und 54 Prozent liegt.
Eine Delegation von Aufgaben an das Pflegepersonal findet nicht statt, weil bei einer Verlagerung der Aufgabenwahrnehmung von den Ärzten hin zum Pflegepersonal die Stadt Wien für die Kosten aufkommen müsste. Gleichzeitig würde der Bund davon profitieren.
Das heißt, eine ökonomisch gebotene Vorgangsweise erfordert eine Gesamtbetrachtung. Diese fehlt aber genau in diesem Bereich. Wozu das führt, zeigen die Bettensperren, die es in den letzten sechs Jahren gegeben hat. Diese haben zu Mehrkosten von mehr als 320 Millionen € geführt. 40 Prozent der Bettensperren wurden durch fehlende Pflegedienstposten beziehungsweise durch hohe Fehlzeiten verursacht.
Das heißt, will man die anerkannte Stellung des AKH auch in Zukunft im Sinne der Patientinnen und Patienten sichern, wäre es notwendig, eine Regelung der künftigen Finanzierung des AKH auf eine möglichst hohe Übereinstimmung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung hinzuführen. Der Rechnungshof begrüßt daher, dass Maßnahmen in diese Richtung gesetzt worden sind.
Ich wollte mit diesen Ausführungen darlegen, dass wir gerade im Gesundheitsbereich Potenziale haben, um die Aufgabenerfüllung im Sinne der Patientinnen und Patienten zielgerichteter und gleichzeitig auch günstiger durchzuführen. Ich wollte das darlegen, damit Ihnen nochmals vor Augen geführt wird, was der Rechnungshof mit Strukturreformen meint und wo tatsächlich die Potenziale im System selbst derzeit liegen.
Abschließend möchte ich mich nochmals bei Ihnen für die sehr konstruktive Zusammenarbeit herzlich bedanken.
Danken möchte ich auch dafür, dass, wie beispielsweise Abgeordneter Mayer angekündigt hat, im Zusammenhang mit dem Prüfungsergebnis, wo es um die zweckentsprechende Verwendung der Förderungsmittel im Bildungsbereich geht, die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden sollen. Nochmals herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
22.18
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-55 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
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