Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumentation unterstützt, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden ... Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die Sozialsysteme entlasten."
Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitgen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber_innen mit Beschränkungen auf Saisiontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht."
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde initiiert, um gut ausgebildete Fachkräfte nach Österreich zu bringen, damit einem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden kann. Die Antragstellung, der damit verbundene bürokratische Aufwand und die Dauer der Bearbeitung bedürfen aber einer grundlegenden Änderung. Aber auch die konkreten Kriterien zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte bedürfen einer Überarbeitung, um entsprechenden Problematiken entgegenzuwirken.
Österreich muss im internationalen Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte bestehen können. Hohe bürokratische Hürden stellen einen schwerwiegenden und vor allem selbst verursachten Wettbewerbsnachteil für Österreich und seine Unternehmen dar. Potenzielle Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten werden sich deshalb eher für andere Staaten entscheiden, in denen es leichter ist, als Fachkraft eine Arbeitserlaubnis
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