Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 147

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Längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität.“

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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.04


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Scherak eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhand­lung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang Asylwerber

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 648/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (291 d.B.)

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr einge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Be­schäf­tigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungs­bewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asyl­werber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatz­kraftverfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Auslän­der_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische As­soziations­arbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzu­gang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und anderersetis ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikations­verlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein ensprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbst­bestim­mung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschafltiche Spannungen und Voruteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Per­spektivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber wird immer stärker und führende Gewerkschaftsvertreter, aber auch Menschenrechtsvertreter oder AMS-Chef


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