Zum Glück gibt es aber zivilgesellschaftliche Organisationen, die jetzt auch eine Kampagne gestartet haben. Von SOS Mitmensch gibt es eine Petition – ich kann Ihnen allen wirklich nur wärmstens empfehlen, dass Sie die unterzeichnen; wer es nicht schon gemacht hat –, die sich eben damit auseinandersetzt, dass dieses Arbeitsverbot, dieses teilweise Arbeitsverbot für Asylwerber endlich aufgehoben wird.
Da wir NEOS auch der Meinung sind, dass das aufgehoben gehört, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang Asylwerber
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht.“
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Und weil es so schön dazu passt, noch einen zweiten Entschließungsantrag: Die Innenministerin hat im Innenausschuss offensichtlich erklärt, das mit der Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerber geht nicht, weil das die Rot-Weiß-Rot-Karte konterkarieren würde. Diese zwei Dinge haben eigentlich nichts miteinander zu tun, denn bei dem einen geht es um Fachkräfte, um Wirtschaftsmigration, und bei dem anderen um Leute, die von zu Hause geflüchtet sind, hierherkommen und denen wir das Arbeiten nicht oder eben nur teilweise ermöglichen.
Genau deswegen bringen wir auch folgenden Antrag zu den sinnlosen Regelungen der Rot-Weiß-Rot-Karte ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine grundlegende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Verringerung der bürokratischen Hürden
Verringerung der Verfahrensdauer der Anerkennung
Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel
Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen
Senkung der Einkommensgrenzen
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