Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 78

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Da wir diesen Arbeitsmarkt aber schon jetzt wollen, nicht erst, wenn der Regierung der Saft ausgeht, stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits­marktzugang für Asylwerber

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Geset­zesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits­marktzugang für Asylwerber

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend "Sicherheit statt Islamisierung und Asyl­chaos"

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr ein­geschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgese­hen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wur­de. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungsbewil­ligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwer­ber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftver­fahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bür­ger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsar­beitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder In­haber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung ste­hen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsver­lust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbstbe­stimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also


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