fahren haben, dass in den letzten zweieinhalb Jahren alleine in der Steiermark 200 Polizeieinsätze im Umfeld von Asylheimen geschehen sind, dass wir insgesamt 20 Personen dort vorgefunden haben, die dann festgenommen worden sind und wo Kosten von 100 000 € entstanden sind.
Da kann man sich nicht hier hinstellen und sagen: Das gibt es alles nicht, hier gibt es keine Probleme! – Frau Innenministerin, das sind Ihre Zahlen, Ihre Beantwortungen, die auch ernst zu nehmen sind!
Das i-Tüpfelchen – das ist heute schon angesprochen worden – ist Ihre Idee, und nicht nur Idee, sondern auch durchgeführte Maßnahme, Asylwerber in Sicherheitsbereichen der Exekutive unterzubringen, wie es im Moment beispielsweise in Salzburg, aber auch in der Steiermark in der Landespolizeidirektion stattfindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist es doch klar, dass die Exekutivbeamten, die dort Dienst versehen, sich auf den Kopf greifen und sagen: Es kann doch nicht sein, dass in diesem sensiblen Bereich, in den Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Portier keinen Einlass finden werden, Asylwerber ein- und ausgehen. (Beifall bei der FPÖ und des Abg. Hagen.)
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Asylwerbern in Polizei-Einrichtungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, von der Unterbringung von Asylwerbern in Einrichtungen der Exekutive Abstand zu nehmen.“
*****
Herr Abgeordneter Pendl, machen Sie sich keine Sorgen! Solange es solche Missstände gibt, wird es auch die FPÖ geben, die diese Missstände aufzeigt. Und ich sage ganz klar: Ja, es braucht schnellere Asylverfahren! Ich sage: Ja, es braucht eine schärfere Asylgesetzgebung! Und ich sage auch ganz klar: Ja, straffällige Asylwerber haben ihr Gastrecht in Österreich verwirkt! (Beifall bei der FPÖ.)
18.07
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kunasek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend keine Unterbringung von Asylwerbern in Polizei-Einrichtungen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos“ in der 48. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 5. November 2014.
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