Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 90

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Asyl­werbern in Polizei-Einrichtungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

18.37.37Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2118/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Justiz mit der Ordnungszahl 2118/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Mi­nuten dauern.

Ich ersuche nun die Frau Abgeordnete Dr. Moser als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.38.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 700 000 € und die Frage: „Wos woar mei Leis­tung?“ – Sie alle kennen aus den Medien den Fall „Nordbergstraße“. Sie alle haben jetzt meine Anfrage dazu vor sich auf der Bank liegen: Wie ist der Stand der Ermitt­lungen, der Stand des Verfahrens? Welche Schritte unternimmt das Ressort? Gibt es neue Teilaspekte? Wer ist jetzt beschuldigt? Wie schaut es jetzt insgesamt aus? Und Sie alle haben auf Ihren Bänken die Antwort aus dem Justizressort liegen. Sie ist satte drei Zeilen lang, und Sie erfahren auf die Art und Weise: Das Verfahren wurde ein­gestellt!

Herr Minister, wir haben schon darüber gesprochen, aber Sie könnten so freundlich sein, uns hier im Parlament, uns Abgeordneten, und auch den Menschen in der Öffent­lichkeit zu erklären, wieso das Verfahren eingestellt worden ist. Es handelt sich um ein clamoroses, um ein sehr prominentes Verfahren. Es handelt sich um ein Verfahren, be­züglich dessen Sie und ich auf der Straße, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch in privaten Runden häufig gefragt werden: Wann passiert denn da endlich etwas? Wie schaut es denn aus mit unserem Rechtsstaat? Was ist mit unserer Justiz los? Gilt nicht gleiches Recht für alle? Können es sich manche richten?

Vor diesem Hintergrund, Herr Minister, sind Ihre drei Zeilen in der Anfragebeantwor­tung wirklich etwas dünn und dürr. Es geht nämlich meines Erachtens bei der Causa „Nordbergstraße“ nicht nur um ein Kavaliersdelikt. Es geht um Provisionszahlungen und darum – das kann ich jetzt nachvollziehen oder nicht, mir fehlen ja die Details im Hintergrund –, dass anscheinend die Suppe – ich sage es jetzt so locker – zu dünn


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