Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 94

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2014 der Bundesregierung (III-101/359 d.B.), TOP 3, in der 49. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP am 19.11.2014.

Im Zuge der Beschlussfassung über die Novelle des Marktordnungsgesetzes wurde zukünftig unter anderem eine Obergrenze für Direktzahlungen in der Höhe von 150.000 € festgelegt. Trotzdem können landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftungen auch weiterhin mehr aus dem Titel „Direktzahlungen“ erhalten, da sie sämtliche Lohnkosten und Sozialabgaben geltend machen können.

Nicht berücksichtigt bei den Obergrenzen werden Zahlungen aus der 2. GAP-Säule (Ländliche Entwicklung). Damit ist es für einige wenige landwirtschaftliche Gesell­schaften und Stiftungen wie schon seit vielen Jahren nun weiter bis zum Jahr 2020 möglich, hunderttausende Euro an Agrarfördermitteln zu lukrieren. Gerade diese weni­gen Institutionen sind durch die Fortführung des bisherigen Systems bis 2020 weiterhin massiv begünstigt.

Die Transparenzdatenbank zeigt hier die enormen Beträge, die an vielfach steuerlich begünstigte Gesellschaften und Stiftungen ausgezahlt werden.

Im Sinne einer transparenten und gerechten Verteilung der Agrarfördermittel gilt es, die Arbeitskraft vor allem auf den kleinen und mittleren Landwirtschaften entsprechend stärker zu unterstützen.

Im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit unter den Landwirten stellen die unterzeich­nenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die in Zukunft Förderungen an landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftun­gen, wie beispielsweise folgende (entnommen aus der Transparenzdatenbank)

Stiftung Fürst Liechtenstein Zweigniederlassung Wilfersdorf Guts- und Forstbetrieb Stif­tung, Wilfersdorf

Zahlung

Betrag

Das Bergbauernprogramm – Ausgleichszulage für benachtei­ligte Gebiete

2.062,33 EUR

Das Umweltprogramm – ÖPUL

494.359,46 EUR

Investitions-und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen

3.993,00 EUR

Direktzahlungen

787.261,66 EUR

Marktordnungszahlungen

-250,25 EUR

Summe der Zahlungen von 16.10.2012 bis 15.10.2013

1.287.426,20 EUR

 


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