Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 93

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Die Allacher Landbau, zufällig auch in Gols, zufällig dort die gleiche Geschäftsführerin, erhält 313 000 € Förderung pro Jahr. In Summe macht das 780 000 € aus. Kollege Preiner, wie viele Arbeitsplätze, glauben Sie, haben diese zwei Betriebe? – Genau sechs Arbeitsplätze! Ich betone: Genau sechs Arbeitsplätze! 780 000 € pro Jahr für sechs Ar­beitsplätze!

Die Betriebe, die in diesem Antrag aufgelistet sind, sind nur exemplarisch aus der Transparenzdatenbank. Sie können dort viele, viele mehr finden (Abg. Eßl: Wie viel kriegen die Gebrüder Scheuch?), aber Sie können es nicht verantworten, diese Groß­summen an Förderungen einzeln auszuzahlen! (Abg. Eßl: Wie viel kriegen die Gebrü­der Scheuch?)

Zu den Brüdern Scheuch kann ich auch etwas sagen. Sie sind zwar nicht meine poli­tischen Freunde, wenn du das weißt, und das weißt du ja. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Lieber Kollege Eßl, die Brüder Scheuch haben meiner Ansicht nach – das ist nicht einmal in der Transparenzdatenbank drinnen, denn dort sind nur Gesellschaften und Stiftungen angeführt – 90 000 € an Förderungen erhalten. Ich wiederhole: 90 000 € an Förderungen im Jahr 2002.

Es geht mir gar nicht darum, hier Einzelne bloßzustellen, sondern da geht es um Ge­sellschaften und Stiftungen! Die einzelnen privaten Landwirte werden nicht aufgelistet, aber um die Gesellschaften und Stiftungen geht es. Es werden Hunderttausende Euro hinausgezahlt, meiner Ansicht nach ohne einen sozialen Nutzen und ohne soziale Ge­rechtigkeit. Sechs Arbeitsplätze: 780 000 € pro Jahr mal sechs macht 4,5 Millionen in fünf Jahren! (Beifall bei der FPÖ.)

Da werden wir einschreiten, und deswegen bringe ich unseren Antrag ein. Wir brau­chen diese Förderobergrenze.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Doppler, Riemer, W. Rauch und weiterer Abgeordneter

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die in Zukunft Förderungen an landwirtschaftliche Gesellschaften und Stiftun­gen‘“, die ohnehin steuerbegünstigt sind, wie beispielsweise folgende, aus der Trans­parenzdatenbank ersichtliche, „auf ein gerechtfertigtes Ausmaß beschränkt“.

*****

Wir schreiben gar keine genaue Summe hinein, damit wir die Möglichkeit haben, in Verhandlungen noch einmal eine Grenze festzulegen. Darum ersuche ich Sie, und ich ersuche auch Sie, Herr Minister, diesem Förderwahnsinn für einzelne, ganz wenige Große einen Riegel vorzuschieben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Grundzügen erläutert und ist somit ordnungsgemäß eingebracht.

Ich darf mitteilen, dass ein Verlangen gemäß § 66 Abs. 4 erster Satz Nationalrats-Ge­schäftsordnungsgesetz vorliegt, nämlich auf namentliche Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Doppler, Riemer, W. Rauch und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Verteilung der Agrarförderungen und deren Beschränkungen,

 


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