Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Schritt erfolgen, das heißt, die Verbesserung des Erbrechts für pflegende Angehörige – wer sich jahrelang aufopfernd um seine Angehörige kümmert, der sollte eine angemes­sene Abgeltung bekommen.

Zum Antrag des Team Stronach zur Pflegeversicherung: Brauchen wir in Österreich ei­ne Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege? Welche Argumente zählen?

Argument eins: Bitte schauen Sie nach Deutschland! Dort gibt es massive Probleme mit der Pflegeversicherung, es ist das Gegenteil von einer Erfolgsstory. Argument zwei: Durch eine Pflegeversicherung würden die Lohnnebenkosten erhöht. Wollen wir das wirklich? Genau das – höhere Lohnnebenkosten – wollen wir in der jetzigen wirtschaft­lichen Lage nicht! Fazit: Wir brauchen weder eine Pflegeversicherung noch neue Steu­ern zur Finanzierung der Pflege. Der Pflegefonds ist gut aufgestellt. Mit dem Bundes­pflegegeld wird ja – wir haben es heute schon mehrmals gehört – mehr als 450 000 Men­schen geholfen.

Zu den Prognosen: Wenn es immer wieder heißt, 2060 kommt eine Explosion der Pfle­gekosten. Was in diesen Prognosen gar nicht berücksichtigt wird, das ist die wichtige Vorsorge. Man kann nämlich für die heute unter 70-Jährigen sehr wohl viel tun, damit sie später oder nur in geringerem Umfang pflegebedürftig werden. Außerdem betreffen die Prognosen, die sich auf das Jahr 2060 beziehen, die heute 14-Jährigen, denn die dann 60-Jährigen sind heute 14 Jahre alt. Also alle Chancen für einen gesünderen Le­bensstil und mehr Vorsorge.

Das vorhandene Geld – und da haben Sie recht – sollte in vielen Bereichen noch ef­fizienter eingesetzt werden. Der Rechnungshof hat ja mehrmals kritisiert, dass es neun Landesregelungen gibt, in einem Bundesland gibt es sogar knapp 300 verschiedene Heimtarife. Es gibt keine einheitlichen Kriterien. Wer sollte denn da noch den Durch­blick haben? Daher arbeiten wir an einer umfassenden Strukturreform.

Auch diese Strukturreform, meine Damen und Herren, wird gelingen, denn die große Verwaltungsreform ist ja schon gut eingespielt. Denn: Mehr als 300 Stellen waren für die Einstufung und Auszahlung des Pflegegeldes zuständig, jetzt sind es nur mehr fünf, und diese funktionieren nach einheitlichen Kriterien und außerdem noch schneller.

Das alles macht klar: Wir brauchen keine neuen Steuern und wir brauchen keine Pfle­geversicherung! Die Zukunft heißt: Mehr vorsorgen, das vorhandene Geld effizient ein­setzen! Dann ist auch die Pflege auf Jahrzehnte abgesichert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.31

13.31.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatterin auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 365 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite