Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 149

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Zur Frage 28:

Ich bin zuversichtlich, dass das laufende Bieterverfahren zu einem erfolgreichen Ab­schluss führt. Die drei Bieter, die im Verfahren sind, sind bereits alle kontaktiert worden.

Zur Frage 29:

Nach der Ministerratsentscheidung vom 18. März 2013 wurde ein Prozessplan aufge­stellt, der seitdem konsequent umgesetzt wird. Einer der Meilensteine ist der Verkauf des SEE-Netzwerkes. Alle Meilensteine wurden bisher gemäß dem Zeitplan umge­setzt. Der Verkauf der SEE-Netzwerke gründet sich auf den Beschluss der Europäi­schen Kommission vom 3. September 2013 „Umstrukturierungsbeihilfe Österreichs für die Hypo Group Alpe-Adria“, in dem diese vorsieht, die marktfähigen Einheiten der HGAA bis 30. Juni 2015 zu reprivatisieren. Der bisher von der Hypo Alpe-Adria/HETA geführte Verkaufsprozess wurde kürzlich von der FIMBAG mit dem Ziel übernommen, einen erfolgreichen Abschluss mit dem Bestbieter zu erreichen. Die FIMBAG stützt sich dabei auf sämtliche Informationen und Gutachten, die seitens der Hypo Alpe-Adria und HETA zur Verfügung stehen.

Zur Frage 30:

Ich weise den Vorwurf des organisatorischen Chaos rund um den Verkauf des SEE-Netzwerkes entschieden zurück. Die FIMBAG verhandelt derzeit sogar mit mehreren Bietern, um das für die Republik beste Ergebnis zu erreichen. Voraussetzung für die planmäßige Deregulierung und Schaffung der Abbaueinheit war unter anderem, dass die HB Int. zum 30. Oktober 2014 keine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut mehr halten durfte. Deswegen wurde die Hypo SEE Holding samt Netzwerk an die FIMBAG übertragen.

Zu den Fragen 31 bis 34:

Der Verkauf an Advent, EBRD ist nicht gescheitert. Advent, EBRD sind weiter Bieter im laufenden Verfahren und stehen mit uns in Verhandlungen.

Zur Frage 35:

Die Höhe des Kaufpreises für das SEE-Netzwerk ist Gegenstand laufender Verhand­lungen, deren Ausgang ich auch aus strategischen Verhandlungsgründen mit anderen Bietern nicht vorgreifen kann.

Zur Frage 36:

Die Vorbereitung der Verhandlungen und die Verhandlungen über den Generalver­gleich mit der Bayerischen Landesbank selbst obliegen der dafür zuständigen Fachab­teilung im Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt sowie Vertretern der Finanzprokuratur, der HETA ASSET RESOLUTION und externen Rechtsbeiständen.

Zur Frage 37:

Seit meinem Amtsantritt hatte ich auf meine Initiative hin einmal Kontakt mit Vertretern der Bayerischen Landesbank und des bayerischen Finanzministeriums. Es gab und gibt jedoch laufend zahlreiche Gespräche auf Expertenebene. Von unserer Seite gibt es immer noch das Bestreben, zu einer Lösung zu kommen.

Zu den Fragen 38 und 39:

Die Irrtumsanfechtung ist gerade in Vorbereitung. Ich habe das heute Vormittag schon erläutert. Zielsetzung dieser Irrtumsanfechtung ist die Anpassung des Sanierungsbei­trages der Bayerischen Landesbank für die Hypo Alpe-Adria. Für den Fall, dass ein ordentliches Gericht auf generelle Rückabwicklung der Verstaatlichung entscheidet, wä­re ein sogenannter geldwerter Ausgleich vorzunehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.37

 


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