Die Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 2 eingebracht.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 § 2a, Art. 1 Z 6 und Z 9 sowie Art. 2 und 3 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel –, beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen. Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht ihre Zustimmung erteilen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass Sie bitte darauf achten, nur einen Stimmzettel einzuwerfen; diese kleben manchmal aneinander.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Musiol, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schriftführer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet. Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nun unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.32 Uhr unterbrochen und um 14.37 Uhr wieder aufgenommen.)
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