Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 169

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aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasi­lien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädi­gung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Bei­spiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, ob­wohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebote­nen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermög­lichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garan­tiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Ös­terreich dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätsgütesiegels für al­le in Österreich angebotenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

1) 108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter)

2) Grüner Bericht 2014 (Tabellenteil)

3) Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.37.16

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Jetzt habe ich geglaubt, der Leo lässt mir die Jause da. Aber dem ist nicht so.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Zuerst replizierend auf die Kollegin Ecker, die gemeint hat, es ist unfassbar, dass man bei NEOS fordert,


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